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Nouveau régime de financement des soins
Die Grüne Partei der Schweiz lehnt die beiden bundesrätlichen Modelle zur Pflegefinanzierung als praxisfremd, wenig sozial und wenig zukunftsgerichtet ab. Die Grünen schlagen, basierend auf dem Modell B des Bundesrates einen Alternativvorschlag vor, der sozial austariert und für Versicherte und HeimbewohnerInnen finanziell tragbar ist.
Wir danken für die Gelegenheit, zur Neuordnung der Pflegefinanzierung Stellung nehmen zu können. Wie bereits früher betont, sind wir der Ansicht, dass die Revision der Spitalfinanzierung und jene der Pflegefinanzierung eine Einheit bilden sollten. Die Aufteilung in zwei Vorlagen macht wenig Sinn. Insbesondere sind auch die finanziellen Auswirkungen auf die Obligatorische Krankenpflege-Versicherung (OKP), die Kantone, die Ergänzungsleistungen (EL) und die Selbstzahler transparent darzustellen. Diese Darstellung fehlt in den Vernehmlassungsunterlagen und der Botschaft des Bundesrates.
Die Grüne Partei der Schweiz lehnt die beiden von Ihnen vorgelegten Modelle ab. Beide Modelle sind praxisfremd, wenig sozial und wenig zukunftsgerichtet. Das Nachsehen hätten die Patientinnen und Patienten. Die Grünen vermuten, dass es dem Bundesrat vor allem darum geht, den Anstieg der Krankenkassenprämien zu bremsen und den Bund zu entlasten. Das ist inakzeptabel. Beide Modelle stehen im Widerspruch zu dem im KVG verankerten Solidaritätsgedanken. Jeder Mensch hat, unabhängig von Alter und Komplexität der gesundheitlichen Beeinträchtigung das Recht auf angemessene Pflege und deren Finanzierung.
Die Grünen schlagen, basierend auf dem Modell B des Bundesrates einen Alternativvorschlag vor, der sozial austariert und für Versicherte und HeimbewohnerInnen finanziell tragbar ist (siehe Ziffer 2).
1. Beurteilung der Modelle
1.1. Modell A
Die GPS lehnt Modell A als praxisfremd ab. Die Frage ob eine Behandlungspflege vorliegt oder nicht, und wenn nicht, ob aufgrund der Situation der pflegebedürftigen Person eine einfache oder eine komplexe Pflegesituation vorliegt, ist in der Praxis nicht zu klären. Die Abgrenzung zwischen Behandlungs- und Grundpflege gemäss Art. 7 KLV bereitet heute schon etwelches Kopfzerbrechen. Die anschliessend erforderliche Unterscheidung zwischen alters- oder krankheitsbedingtem Pflegebedarf bei fehlender Behandlungspflege ist vollends untauglich.
Darüber hinaus weist der Vorschlag auch finanz- und verteilungspolitische Schwächen auf: Für Personen in einfachen Pflegesituationen ergibt sich ein Finanzierungsabbau bei der Hilflosenentschädigung, welche dem Bund zugute kommt. Die Entlas-tung des Bundes wird teilweise auf die OKP-Versicherung überwälzt. Das ist inakzeptabel. Unter dem Strich bezahlen OKP und Bund weniger, Kantone und Pflegebedürftige mehr. Hingegen ist die Idee, eine Hilflosenentschädigung zur AHV für leichte Hilflosigkeit für Pflegebedürftige zu Hause einzuführen durchaus aufzugreifen. Wir haben diese Neuerung in unseren Vorschlag unter Ziffer 2 eingebaut
1.2 Modell B
Modell B ist nahe am Status Quo und löst weder den Finanzierungsengpass für einen grossen Teil der pflegebedürftigen Bevölkerung noch die Frage der Finanzierung der heute bestehenden Finanzierungslücke. Die Idee eines Beitrags der OKP-Versicherung an die Kosten der Krankenpflege wird auf relativ tiefem Niveau weitergeführt. Das System ist aber ebenfalls zu kompliziert. Nicht zu überzeugen vermögen zudem die willkürlich wirkende Karenzfrist von 90 Tagen, die unklare gesetzliche Regelung für die nach wie vor bestehende Finanzierungslücke (Frage Tarifschutz). Auch sollte die Frage des Finanzierungsanteils der OKP-Versicherung im Gesetz klar definiert werden. Die Rolle der öffentlichen Hand bei der Finanzierung der Pflegeleistungen bleibt unklar. Es muss davon ausgegangen werden, dass die EL weiterhin subsidiär Beiträge an die Pflegekosten trägt, wo Anspruch darauf besteht. Unserer Ansicht vermag das Modell also nicht nur inhaltlich, sondern auch in gesetzgeberischer Hinsicht nicht zu überzeugen.
2. Der Vorschlag der GPS
Aufbauend auf dem Modell B des Bundesrates hat sich die Grüne Partei für einen neuen Lösungsvorschlag folgende Leitlinien gegeben:
- Sozial austariert,
- Für Versicherte und HeimbewohnerInnen finanziell tragbar,
- Eine moderate Mehrbelastung der öffentlichen Hand
- Einfach im Vollzug,
- Systemvereinheitlichung,
- Systematische Abstimmung auf die Spitalfinanzierung,
- Ambulant vor stationär, Anreize für Spitex
Die Grünen schlagen vor, im Einklang mit unseren Vorschlägen zur Spitalfinanzierung eine fix-duale Finanzierung der Leistungen in Pflegeheim und Spitex vorzusehen. Der Verteilungsschlüssel zwischen öffentlicher Hand und Krankenkasse muss sich am Kriterium der Tragbarkeit messen. Zu berücksichtigen ist schliesslich auch, dass mit der NFA in Zukunft die Kantone im Bereich der Pflegeheimkosten die Hauptlast der EL zu tragen haben werden.
Heute beträgt die Finanzierungslücke in Pflegeheimen gemäss übereinstimmenden Aussagen von santésuisse und GDK rund 1.1 Milliarden Franken, da die Pflegetarife der Krankenversicherer nur gut 50 Prozent der gemäss KVG anrechenbaren Kosten abdecken. In der Spitex dürfte diese Lücke rund 200 Mio. CHF betragen. Diese Kos-ten können nicht einseitig einem Leistungsfinanzierer übertragen werden. Die Finanzierungslücke wird heute direkt oder indirekt nur teilweise durch die öffentliche Hand gedeckt, vielerorts aber den HeimbewohnerInnen und SpitexpatientInnen auf ihre Selbstzahlertarife geschlagen. Diese werden dann wiederum der EL, allenfalls der Hilflosenentschädigung, überlastet oder bei vermögenderen PatientInnen aus dem eigenen Sack bezahlt. Die dringliche Massnahme, welche das Parlament voraussichtlich beschliessen wird, verhindert, dass die Finanzierungslücke einseitig der OKP-Versicherung und damit den Prämienzahlenden angelastet wird. Das heutige Finanzierungskarroussel hat zwar teils auch sozial verträgliche Aspekte, vermag jedoch insgesamt nicht zu befriedigen und bewegt sich in einer gesetzlichen Grauzone. Die Pflegeheimkosten drohen in Zukunft nicht nur bedingt durch die zunehmende Anzahl Fälle, sondern auch verursacht durch die höheren Fallkosten noch weiter zu steigen. Diese Finanzierungslast für den Aufenthalt in einem Pflegeheim muss auf eine sozial verträgliche Weise auf die drei Finanzierungsträger verteilt werden: Die Versichertengemeinschaft, die öffentliche Hand und die Selbstzahler, aber nur wo sie als zum Teil vermögender älterer Bevölkerungsteil dazu in der Lage sind. Die Pflegekosten stellen auch nur ein Teil der Heimkosten dar. Hinzu kommen noch die durch die Krankenkassen nicht abgedeckten Betreuungs- und Hotelleriekosten, welche zusammen höher sind als die Pflegekosten. Deshalb ist es gerechtfertigt, dass Kran-kenversicherung und öffentliche Hand den Löwenanteil der Pflegekosten zu tragen haben. Finanziell für alle Seiten tragbar und sozial abgefedert ist deshalb folgendes Finanzierungsmodell:
- Am Leistungskatalog für Pflegeleistungen für Krankenpflege zu Hause, ambu-lant oder im Pflegeheim gemäss Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) wird nicht gerüttelt.
- Die heute bestehende Rahmentarife werden aufgehoben.
- Krankenversicherer bezahlen in Pflegeheimen je 50 Prozent der gemäss Art. 7 KLV anrechenbaren Kosten. Dieser Beitrag wird per Verordnung indexge-bunden als Frankenbetrag pro Pflegebedarfsstufe festgelegt.
- Die Kantone bezahlen für Pflegeleistungen in Pflegeheimen 25 Prozent der anrechenbaren Kosten. Auch dieser Beitrag wird per Verordnung indexgebunden als Frankenbetrag pro Pflegebedarfsstufe festgelegt (Subjekt- statt Ob-jektfinanzierung).
- Für die ambulanten Leistungen zu Hause und für Spitex übernimmt die Krankenversicherung 75 Prozent der anrechenbaren Kosten, die Kantone ebenfalls 25 Prozent. Diese Lösung ist auf Grund des berechtigten Grundsatzes „ambulant vor stationär“ gerechtfertigt. Es löst eine Spitex-Förderung aus, wo sie medizinisch gerechtfertigt ist.
- Einen weiteren Anreiz, nicht ins Pflegeheim einzutreten, kann mit einer Hilflosenentschädigung leichten Grades für Personen zu Hause geschaffen werden. Wir schlagen vor, dass diese eingeführt und bei 30% der minimalen AHV-Rente angesetzt wird (d.h. derzeit bei 316 CHF pro Monat) und Personen zugute kommen, welche bei zwei allgemeinen täglichen Lebensver¬richtungen (ATL) auf die Hilfe Dritter angewiesen sind.
- Die verbleibende nunmehr viel kleinere Finanzierungslücke von 25 Prozent wird wie bisher durch SelbstzahlerInnen und im Falle von Bedürftigkeit durch die EL getragen. Dasselbe gilt wie bisher für die Betreuungs- und die Hotelleriekosten.
Die Wirkungen dieses Vorschlags sind folgende:
OKP-Versicherte / Grundversicherte
Die Finanzierungslösung ist für sie annähernd kostenneutral. Sie werden in der Finanzierung im Pflegeheimbereich im Ausmass von knapp 100 Mio. CHF entlastet. Im selben Ausmass werden sie in der Spitex belastet.
HeimbewohnerInnen
Sie erhalten höhere zugesicherte Kostenbeiträge in der Spitex und im Pflegeheim. Die Finanzierungssicherheit wird erhöht.
Kantone (+ Gemeinden)
Sie werden mit dem Modell durch ca. 600 Mio. CHF mehr belastet, abzüglich der geringeren EL-Zahlungen, welche im Bereich Spitex und im Pflegeheim durch die erhöhte öffentliche Finanzierung anfallen. Die Nettozusatzbelastung dürfte nach Inkrafttreten der NFA unter 300 Mio. CHF zu liegen kommen. Wir erhalten damit eine langfristig sozialere Finanzierung der Alterspflegeleistungen.
Leistungserbringer
Die Leistungserbringer haben eine gegenüber heute beträchtlich besser abgesicherte Finanzierungssituation. Anreize Ambulant und zu Hause geleistete Pflege wird gefördert. Dies wirkt insgesamt kostensenkend. Die Regelung bewirkt eine gesamtschweizerische Vereinheitlichung der Finanzierungsströme in der Alterspflege.
Tarifschutz
Die umstrittene Frage des Tarifschutzes gemäss Art. 44 KVG kann auf befriedigende Weise und gesetzlich sauber gelöst werden.

