Consultations

03.09.2007

Mineralölsteuergesetz Revision

Für die Grünen sind Agrartreibstoffe – wie sie weltweit boomen – kein taugliches Mittel, um den globalen Klimawandel zu stoppen, noch eine Chance für Entwicklungsländer, mit dem Export dieser Treibstoffe auf breiter Basis ihre Armut zu verringern. Der Anbau von Energiepflanzen für den Export konkurrenziert an vielen Orten direkt den Anbau von Nahrungsmitteln und bedroht die Ernährungssouveränität ganzer Bevölkerungsgruppen. In Brasilien etwa verhindern riesige Zuckerrohrplantagen und Ethanolfabriken den Anbau von Reis, Mais und Bohnen für die arme Bevölkerung. Das ohnehin knappe Wasser fliesst in die Exportplantagen und fehlt den Kleinbauernfamilien für ihren täglichen Bedarf. Die Treibstoffplantagen sind sehr wasserintensiv. Es kommt zur Übernutzung von Grundwasserreserven.

Die Umweltbelastung und die sozialen Auswirkungen der Produktion von Biotreibstoffen sprechen für strenge Kriterien und eine eindeutig positive ökologische Gesamtbilanz gegenüber fossilen Brennstoffen. Für die Grünen rechtfertigt sich vor diesem Hintergrund eine Steuerbefreiung von Biotreibstoffen aus Abfall, Reststoffen und Holz. Die Grüne Partei hat sich daher bei der Revision des Mineralölsteuergesetzes überzeugt für soziale und ökologische Standards eingesetzt. Als Mindestvoraussetzung für die Befreiung der „Biotreibstoffe“ von der Mineralölsteuer sei eine ökologisch positive Gesamtbilanz und eine Sozialklausel ins Gesetz aufzunehmen, hat das Parlament beschlossen. Folgerichtig nehmen wir heute Stellung zu den vorgeschlagenen Verordnungsänderungen.

Grundsätzliches
Das Parlament hat die fiskalische Begünstigung von Biotreibstoffen von „Mindestanforderungen an den Nachweis einer positiven ökologischen Gesamtbilanz“ und „sozial annehmbare Produktionsbedingungen“ abhängig gemacht.

Die vorgelegte Verordnung verstösst in den folgenden Vorlagen gegen das Gesetz:

Zusammenfassende Anträge
Die Abschwächung der Kriterien, wie sie im Verordnungsvorschlag formuliert ist, ist mit dem Gesetz und den Forderungen des Parlaments nicht vereinbar. Die Grünen fordern daher:

  • Die ökologische Gesamtbilanz gilt laut Verordnungsentwurf bereits als positiv, wenn „die Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen (…) die Umwelt nicht erheblich mehr belasten, als fossiles Benzin“. Nach dieser Formulierung dürfen Biotreibstoffe ökologisch schlechter abschneiden, als Benzin! Die Grünen fordern hingegen, dass Treibstoffe aus erneurbaren Rohstoffen vom Anbau bis zum Verbrauch die Umwelt erheblich weniger belasten als fossiles Benzin. Es sollen zudem nur Treibstoffe fiskalisch begünstigt werden, die vom Anbau bis zum Verbrauch mindestens 60% weniger Treibhausgasemissionen erzeugen als fossiles Benzin.
  • Die Umsetzung der Sozialklausel, wie sie das Parlament beschlossen hat, fehlt im Verordnungsentwurf ganz. Als Begründung wird angegeben, „die soziale Dimension der Nachhaltigkeit“ sei „schwer abzubilden“. Dass es soziale Kriterien gibt, die formuliert, überprüft und erfüllt werden können und müssen, zeigt das laufende Pilotprojekt der Gebana AG. Die vom Gesetz vorgeschriebenen sozialen Kriterien sind für die Grünen zwingend in der Verordnung zu formulieren. Solange keine sozialen Produktionsstandards definiert sind, dürfen keine Agrartreibstoffe von der Mineralölsteuer befreit werden. So lange soll ein Import-Moratorium verhindern, dass falsche marktwirtschaftliche Anreize gesetzt werden und Mensch und Umwelt zu Schaden kommen.
  • Raps und Zuckerrohr gelten laut Verordnung als ökologisch akzeptabel. Laut EMPA Studie ist deren Ökobilanz aber negativ. Sie dürfen aus Grüner Sicht keine Steuerprivilegien erhalten. Agrartreibstoffe dürfen nur von der Mineralölsteuer befreit werden, wenn auf der Basis eines „Nebenproduktes“ der Nahrungsmittelproduktion und nicht anstelle der Lebensmittel produziert werden (Gefährdung der Ernährungssicherheit und der Ernährungssouveränität). In diesem Sinne sind Zuckerrohr und Raps nicht in die Positivliste aufzunehmen.
  • In der Verordnung fehlt die im Gesetz vorgeschriebene Bevorzugung von inländischen gegenüber ausländischen Treibstoffen aus Biomasse. Als Begründung wird die Verletzung der WTO Regeln gegeben. Diese lassen aber laut Präambel, Artikel XX, die Verletzung der Verträge zum Schutz der Umwelt explizit zu. Auch wenn das Potential für Biotreibstoffe in der Schweiz begrenzt ist,
  • Zu Vorhaben, die von „grosser (…) ökologischer und sozialer Tragweite sind“, wird laut Vernehmlassungsgesetz (Art. 3, Abs. 2) ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Zur Mineralölsteuerverordnung fand nur eine Anhörung statt. Zur Stellungnahme wurden nur gerade acht Organisationen eingeladen. Die Unterlagen wurden - entgegen dem auch für Anhörungen geltenden Artikel 14, Absatz 1 – nicht öffentlich zugänglich gemacht. Die Anhörung wurde zudem mit einer nur einmonatigen Frist während der Sommerferien durchgeführt. Die Grünen sind über dieses Vorgehen empört. Die Produktion von Agrotreibstoffen hat eine enorme ökologische und soziale Tragweite. Die Grüne Partei fordert daher ein ordentliches und transparentes Vernehmlassungsverfahren.


Zu den einzelnen Artikeln

Mindestanforderungen an die positive Gesamtbilanz (Artikel 19b, Abs. 1 MinöStV)
Wir erachten die Anforderungen, wie sie in Absatz 1, lit. a und b von Artikel 19b formuliert sind, als völlig ungenügend. Sie tragen dem Willen des Gesetzgebers, wie er aus den Materialien hervorgeht, nicht Rechnung.

Die Reduktion der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent, wie sie in Art19, Abs. 1, lit. a vorgeschlagen ist, muss auf mindestens 60 Prozent erhöht werden. Die Empa-Studie zeigt, wie viel Potential in der Verbesserung bestehender und in der Entwicklung neuer Verfahren liegt. Eine vom Seco finanzierte Studie zeigt, dass im Gebana-Projekt sogar eine Reduktion der Treibhausgase um 70 Prozent erfolgt.

Lit. b verletzt in der vorgeschlagenen Formulierung den Gesetzestext. Das Parlament fordert eine positive ökologische Gesamtbilanz und keinesfalls nur, dass „die Umwelt nicht erheblich mehr belastet“ wird als durch fossiles Benzin. Wir beantragen, den Passus wie folgt zu ändern: „die Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen vom Anbau bis zum Verbrauch die Umwelt erheblich weniger belasten als fossiles Benzin“.

Soziale Kriterien (Artikel 12, Abs. 3 MinöStG)
Gemäss Artikel 12, Absatz 3 des Mineralölsteuergesetzes sind nebst einer ökologischen Gesamtbilanz als Bedingung für eine Steuerbefreiung auch „sozial annehmbare Produktionsbe¬dingungen“ zu definieren. Sowohl aus entwicklungspolitischer wie aus rechtlicher Sicht ist es unhaltbar, den gesetzlichen Auftrag nicht zu erfüllen und keine Sozialkriterien in der Verordnung zu definieren. Ein in ferner Zukunft liegendes internationales Label ist für diese Unterlassung keine haltbare Erklärung.

Die Negierung des Gesetzesauftrages widerspricht auch klar den Aussagen von Bundesrätin Doris Leuthard, die sie anlässlich ihres Brasilienbesuches zum Thema „Biotreibstoffe“ gemacht hat. So sagte sie gegenüber der NZZ (Nr. 34 vom 10.2.07), sie halte die Bedingungen für problematisch, unter denen viele Erntearbeiter leben und arbeiten. Die Einhaltung sozialer Standards sei eine wichtige Voraussetzung für den Bezug der Schweiz von brasilianischem Ethanol. Diese Feststellung reflektiert die Aussagen des Schweizer Botschafters in Brasilien, der in einem internen Papier ans EDA (es war auf der Homepage aufgeschaltet) rapportierte, es herrschten auf den Plantagen zum Teil sklavenähnliche Verhältnisse.

Dass es soziale Kriterien gibt, die formuliert, überprüft und erfüllt werden können und müssen, zeigt das laufende Pilotprojekt der Gebana AG. Die Produktion von Treibstoffen aus brasilianischer Soja ist an soziale Kriterien gebunden, u.a. gehören dazu:

  • Treibstoffe sind nur aus „Nebenprodukten“ der Nahrungsmittelproduktion (Ernährungssicherheit) herzustellen.
  • Soziale und gesundheitliche Mindestanforderungen nach den ILO-Konventionen sind einzuhalten.
  • Keine Kinderarbeit
  • Existenzsichernde Löhne
  • Organisationsfreiheit und Kollektivverhandlungen
  • Lohngleichheit von Mann und Frau
  • Schutzkleidung etc.


Positivliste (Artikel 19b, Abs. 2 MinöStV)

Abs. 2 ersatzlos streichen

Die ökologischen Mindestanforderungen sind bei der Berücksichtigung unser Änderungsanträge in Absatz 1 ausreichend definiert. Es macht zudem keinen Sinn, einzelne Rohstoffe zu nennen, da sich die Technologien laufend weiterentwickeln und die Verfahren effizienter und besser werden. Zuckerrohr und Raps gehören zudem laut ihrer jetzigen Ökobilanz nicht in die Positivliste. Laut EMPA Studie ist ihre Ökobilanz negativ.

Aus ökologischer und sozialer Sicht ist insbesondere der Zuckerrohranbaus zur Treibstoffgewinnung katastrophal. Die Böden werden durch die Mono-Plantagen übernutzt. Monokulturen erfordern grosse Mengen Pestizide und Dünger. Pestizide und Dünger vergiften den Boden, die Flüsse und das Grundwas¬ser. Hinzu kommt, dass auch die Menschen in den Plantagen durch den enormen Einsatz von Kunstdünger und Pestiziden gesundheitlich geschädigt werden. Allein in Brasilien werden Millionen von Hektaren Regenwald für den Anbau von Sojabohnen und Zuckerrohr gerodet. Werden für Plantagen Wälder gerodet oder gar brandgerodet, ist das für das Klima wesentlich schädlicher als der Nutzen, der durch den Einsatz der Biotreibstoffe erzielt wird. Diese Fakten werden vom IPCC in seinem Spezial-Report „Land use, land-use change and forestry“ bestätigt. Sie weisen eine jährliche Tropenwaldvernichtung von 13.7 Millionen Hektaren aus.

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