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Anlauf zur Regulierung der Nanotechnik
Morgen beginnt in St. Gallen die Praxis- und Wissensmesse für Nanotechnologie, NanoEurope. Pünktlich zum Messeauftakt hat der Bundesrat die von der Grünen Parlamentsfraktion eingereichte Motion für gesetzliche Regelungen in der Nanotechnologie beantwortet. Der Bundesrat unterstützt die Motion in ihrer Stossrichtung. Er möchte allerdings mit konkreten Gesetzes¬vorschlägen noch abwarten, bis ein Aktionsplan zu Nanowissenschaft und Nanotechnik von den Bundesämtern fertig gestellt ist.
Nach einer Zählung der amerikanischen Woodrow Wilson Center sind bereits 202 nanotechnologische Produkte auf dem Weltmarkt. Sie reichen vom schmutzabweisendem Superlack bis zu anti-mikrobiellem Plastikgeschirr. Projekte reichen weit in den medizinischen Bereich und in die Textil-, Kosmetik- und Nahrungsbranche. Der Faktor Zeit ist für die Regulierung der Nanotechnologie von Bedeutung. Ohne Rahmenbedingungen schafft die Industrie sonst Fakten und Sachzwänge. Die Grünen sehen ihre Motion als Anstoss, die Arbeiten der Bundesämter für Gesundheit und Umwelt an einem Aktionsplan Nanotechnolgie voranzutreiben.
Die Grüne Partei ist mit der Antwort des Bundesrates in diesem Sinne weitgehend zufrieden. Die Motion der Grünen Parlamentsfraktion verlangt, dass der Bundesrat dem Parlament Massnahmen zum Schutz von Gesundheit und Umwelt vor künstlich erzeugten Nanopartikeln und nanotechnologischen Anwendungen unterbreitet. Der Bundesrat anerkennt in seiner Antwort auf die Motion, dass Anwendungen der Nanotechnik nachhaltig sein müssen und weder die Umwelt noch die Gesundheit gefährden dürfen. Den Anwendungsbereichen Landwirtschaft, Lebensmittel, Textilien, Haushalt, Kosmetik und Medizin soll besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Damit ist der Bundesrat einverstanden, ebenso mit der Forderung, die Bevölkerung in die Diskussion über die Nanotechnologie mit einzubeziehen.
Als verfrüht beurteilt der Bundesrat hingegen den Auftrag aus der Motion, gesetzliche Regelungen auszuarbeiten, die insbesondere Begriff und Anwendungsbereiche der Nanotechnologie definieren und ein spezifisches Bewilligungsverfahren, Toxizitäts- und Emissionsgrenzwerte, Messverfahren, Deklarationsvorschriften sowie Haftungsregelungen umfassen. Bevor solche Regeln diskutiert werden, möchte der Bundesrat den Aktionsplan Nanotechnologie der Bundesämter abwarten. Aus diesem Grund empfiehlt der Bundesrat dem National- und Ständerat eine Teilannahme der Motion.
Die Grüne Fraktion wird das Thema Nanotechnologie zu ihren Kernkompetenzen entwickeln und bestrebt sein, dass die Gesetzgebung zu den Zielen der nächsten Legislatur aufgenommen wird.
