Vernehmlassungen Landwirtschaft
Änderung der landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung
Die Grüne Partei begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen der LDV. Es ist richtig, dass die Deklarationsvorschrift auch für Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse gelten soll, sobald der Fleischanteil mind. 20 % beträgt. Wir befürworten zudem die konsequente Umsetzung des Tierschutzanliegens der Motion Moser. Besonders wichtig ist, dass nicht nur die Mast-, sondern auch die Zuchttiere einbezogen werden. Es sind aber einige Ergänzungen nötig:
Die Haltung gemäss CH TSchV soll nicht nur für die Muttertiere von der Geburt bis zum Absetzen gelten, sondern für ALLE Zuchttiere (also auch für Nachzuchten, allenfalls Böcke, etc.) und zudem für die ganze Zeit, also auch während Leerzeiten, Krankheit, etc.
Wichtig ist zudem, dass auch die Grundsätze der Schweizer Tierschutzverordnung enthalten sind: Die Artikel 3 (Tiergerechte Haltung), Artikel 4 (Fütterung) und Artikel 5 (Pflege) der TSchV sind im Art. 2 Abs. 3 Bst. b der LDV einzufügen. Sie gewährleisten eine tiergerechte Aufstallung und eine bedarfsgerechte Fütterung und nehmen den Tierhalter in die Sorgepflicht gegenüber seinen Kaninchen.
Vollständige Vernehmlassungsantwort
