Vernehmlassungen Demokratie
Vernehmlassung zum Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung
In den vergangenen Jahren haben sich die Familienstrukturen und Lebensmodelle stark verändert. Das klassische Familienmodell mit einem Vater als Ernährer und einer Mutter als Erzieherin und Hausfrau hat zunehmend an Bedeutung verloren. Andere Familien- und Beziehungsmodelle sind verbreitet anzutreffen. Zur grösseren Vielfalt an Familien- und Lebensmodellen kommt die Tatsache, dass die gleiche Person im Verlauf ihres Lebens ihre Art und Weise der Lebensgestaltung oft ändert.
Das heutige Steuersystem trägt den veränderten gesellschaftlichen Realitäten kaum mehr Rechnung. Eine Reform drängt sich deshalb auf. Dabei ist aus Sicht der Grünen insbesondere darauf zu achten, dass der Gleichstellung von Mann und Frau sowie der Gleichstellung verschiedener Lebensformen Rechnung getragen wird.
Aus der Sicht der Gleichstellung muss ein Steuersystem folgende Anliegen berücksichtigen:
a) Familienperspektive
Kinder zu haben bedeutet heute vermehrt ein Armutsrisiko. Diesem Umstand ist bei der Besteuerung Rechnung zu tragen. Abzüge für Kinder resp. die Kosten für familienexterne Kinderbetreuung sollten allerdings nicht das steuerbare Einkommen reduzieren, sondern den absoluten Steuerbetrag. Das Steuersystem kann für tiefe Einkommen kaum Korrekturen bringen und ist deshalb für Familienpolitik ein schlechter Ansatz.
Im Weiteren ist klar, dass Ehepaare mit Kindern und Konkubinatspaare mit Kindern gleich zu behandeln sind. Den unterschiedlichen Lebensformen mit Kindern wird am ehesten eine Individualbesteuerung gerecht.
b) Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit
Es ist ein grünes – und liberales – Anliegen, dass Frauen und Männer ihre Lebens- und Arbeitsform frei wählen können. Und es ist aus grüner Sicht anzustreben, dass sich Frauen und Männer die Erwerbs- und Familienarbeit gerechter aufteilen. Um dieses Ziel zu erreichen bringt Modell 1 (Individualbesteuerung) klar am meisten Impulse.
Die Individualbesteuerung fördert die Erwerbstätigkeit, vor allem auch die Teilzeitarbeit beider Partner. Modell 2 (Splitting) fördert das Alleinverdienermodell, Modell 3 liesse die Wahlfreiheit, Modell 4 setzt mit dem erhöhten Zweiverdienerabzug immerhin einen gewissen Anreiz.
Fazit
Aus gleichstellungspolitischer Sicht ist die Individualbesteuerung die beste Variante. Bei der Ausgestaltung gilt es allerdings die Kindersituation besonders zu berücksichtigen.
