Nachrichtenlose Vermögenswerte
Unternehmensjuristengesetz
Die Grünen begrüssen den vorliegenden Revisionsentwurf und den Willen, die Handhabung nachrichtenloser Vermögenswerte gesetzlich zu regeln. Sie befürworten die mit dem Entwurf eingeführte Rechtssicherheit und dass das Risiko des Kontaktabbruchs mit dem Finanzintermediär nicht mehr einseitig durch den Gläubiger getragen werden soll.
Die Grünen stimmen den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen deshalb zu - unter Vorbehalt einzelner Bemerkungen: Die Regelung der Beziehung zwischen Finanzintermediären und Gläubigern muss klarer formuliert werden. Das Gleiche gilt für den Bezug einer Vereinbarung mit einem Finanzintermediär zu einer allfälligen Verfügung bei einem Todesfall. Und auch für die Abgrenzung zum Erbrecht bei einer Vereinbarung mit einem Finanzintermediär muss abgeklärt werden. Die Kontaktpflicht muss auch die Erben eines Gläubigers betreffen. Formvorschriften müssen strikter eingehalten werden. Die Verjährungsfrist muss erstreckt (verlängert?) werden.
Im Asylbereich besteht Handlungsbedarf in Bezug auf abgewiesene Asylsuchende, die öfters die Schweiz verlassen, ohne ihre Vermögenswerte nachzuholen.
Vollständige Vernehmlassungsantwort
