Vernehmlassungen Finanzen & Steuenr

18.07.2008

Ergänzungsregel zur Schuldenbremse

Allgemeines

Seit fünf Jahren ist die sogenannte Schuldenbremse in Kraft. Mit ihr soll der weitere Schuldenanstieg auf längere Frist verhindert werden. Die Grundregel ist einfach: Über einen Konjunkturzyklus dürfen die Ausgaben nicht höher sein als die Einnahmen. Das ist seither so eingetroffen. Günstige konjunkturelle Bedingungen, die Wirkungen von Spar- und Abbaumassnahmen, die Ablehnung des Steuerpakets 2004, gute Arbeit des Personals, ausserordentliche Einnahmen und weitere Faktoren haben in den letzten Jahren sogar dazu geführt, dass die Schulden nicht nur nicht angewachsen sind, sondern sogar haben gesenkt werden können.

Nun befürchtet der Bundesrat, dass ausserordentliche Ausgaben die Wirkungen der Schuldenbremse aushebeln und die Schulden erneut anwachsen lassen könnten. Das würde die finanzpolitischen Handlungsmöglichkeiten des Bundes einschränken. Zur Verhinderung einer solchen Entwicklung möchte der Bundesrat eine Ergänzung zur Schuldenbremse einführen, ausserordentliche Ausgabenüberschüsse müssten in einem Amortisationskonto ausgewiesen und innert sechs Jahren amortisiert werden.

Die Grünen halten ein solches neues Instrument nicht für nötig. Zwar sehen wir, dass höhere Schulden das Politisieren schwieriger machen, weil so erhebliche finanzielle Mittel für Zinszahlungen verbraucht, statt produktiv eingesetzt werden müssen. Das wollen auch wir nicht. Wir teilen jedoch die Befürchtung des Bundesrates nicht, dass der Bundeshaushalt via aussordentliche Ausgaben in gefährliches Fahrwasser geraten könnte. Zudem könnte die Ergänzungsregel zum volkswirtschaftlichen Bumerang werden und eine antizyklische Politik in der Krisensituation verunmöglichen. Nach Jahren der Prosperität ist in aller Regel wieder mit einer Delle im Konjunkturverlauf zu rechnen. Da muss der Staat handlungsfähig sein können.

Die Beispiele ausserordentlicher Ausgaben der jüngsten Zeit (IV, publica etc.) haben keinen Umgehungscharakter. Es handelt sich um echte einmalige Aufwendungen. Solche zu beschliessen, muss dem Parlament auch in Zukunft möglich sein, ohne dass seine Handlungsmöglichkeiten deswegen einschneidend vermindert werden. Das Charakteristische an ausserordentlichen Ausgaben ist ihre Ausserordentlichkeit. Das auch noch in das finanzpolitische Korsett zu zwängen, würde in unseren Augen die Kompetenzen der Bundesversammlung zu sehr einschränken. Das könnte sich in konjunkturpolitisch schwierigen Zeiten bitter rächen.

Zu den Fragen

1. Teilen Sie die Ansicht des Bundesrates, dass der von der Schuldenbremse ausgenommene ausserordentliche Haushalt einer institutionellen Regelbindung unterworfen werden soll?
Nein. Wir Grünen lehnen die Einführung der Ergänzungsregel zur Schuldenbremse ab. Sie würde dem Parlament finanz- und konjunkturpolitisch die Hände übermässig binden. Zudem zeigt die Entwicklung der Bundesfinanzen der letzten Jahre, dass die Schulden trotz ausserordentlicher Ausgaben sogar gesenkt werden konnten. Wo bleibt der liberale Geist?!

2. Fragen zur Steuerungsgrösse der Ergänzungsregel:
a. Erachten Sie den Saldo des ausserordentlichen Haushalts (ausserord. Ausgaben minus ausserord. Einnahmen) als die geeignete Steuerungsgrösse?

Ja. Dieser Mechanismus bringt die nötige Transparenz.
b. Sind sie auch der Meinung, dass zweckgebundene ausserordentliche Einnahmen und die damit verbundenen ausserordentlichen Ausgaben nicht auf dem Amortisationskonto verbucht werden sollen?
Ja. Zweckgebundene Ausgaben führen nicht zu einem Schuldenanstieg.
c. Stimmen Sie der Absicht des Bundesrates zu, dass im Falle von erheblichen ausserordentlichen Einnahmen (z.B. Privatisierungserlösen) die Gutschrift auf dem Amortisationskonto mittels der jeweiligen Spezialgesetzgebung unterbunden werden soll?
Nein. Das Parlament muss seine Handlungsmöglichkeiten behalten können. Für die ausserordentlichen Ausgaben verlangt die Bundesverfassung ein qualifiziertes Mehr, das reicht.

3. Gehen Sie mit dem Bundesrat einig, dass die Verfassungsbestimmungen der Schuldenbremse nach wie vor sachgemäss sind und deshalb die Ergänzungsregel im Rahmen dieser Bestimmungen umgesetzt werden soll?
Ja. Das geltende Konzept ist mehr als genügend.

4. Teilen Sie den Standpunkt, dass die vorgeschlagene Amortisationsfrist von sechs Jahren das Gleichgewicht zwischen Konjunkturverträglichkeit und Stabilisierung der Bundesschuld wahrt?
Nein. Uns Grünen ist wichtig, dass das Parlament seine Handlungsfähigkeit bewahrt. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Budgetdisziplin sehr hoch ist. Die beschlossenen ausserordentlichen Ausgaben bringen das Schiff nicht vom Kurs ab. Solche Ausgaben können sich wieder aufdrängen. Trotzdem: Neue, harte Einschnitte sind nicht nötig. Zudem können sich Einschränkungen in Phasen von konjunkturellen Dellen negativ auswirken. Die Frist von sechs Jahren ist auf jeden Fall zu kurz bemessen.

5. Sind Sie ebenfalls der Auffassung, dass die jährlichen Amortisationsbeträge nicht fix vorgegeben werden, sondern der Bundesrat und das Parlament das Ausmass der jährlichen Amortisationen im Rahmen der gegebenen Amortisationsfrist bestimmen soll?
Ja. Ohne jede Flexibilität kann kein Parlament gute Arbeit leisten.

6. Erachten Sie die vorgeschlagene Ergänzungsregel als geeignetes Instrument zur Erreichung des Ziels der Schuldenstabilsierung?

Nein. Wir verweisen auf die vorstehenden Ausführungen im Abschnitt „Allgemeines“.

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