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Bundesgerichtsentscheid zu degressiven Steuern
Die Grünen Schweiz sind erfreut über den Bundesgerichtsentscheid zu den degressiven Steuertarifen. Allerdings überrascht der Entscheid kaum. Degressive Steuern verstossen klar gegen den Grundsatz der Gleichheit und gegen den Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Art. 127 der BV). Das Bundesgericht hat mit seinem Entscheid klar bestätigt, dass die Grundsätze der Besteuerung, wie sie in der Bundesverfassung festgehalten sind, nicht willkürlich ausser Kraft gesetzt werden dürfen.
Der Entscheid des Bundesgerichtes ist ein deutliches Signal gegen den unsäglichen Steuerwettbewerb und das Steuerdumping der Steueroasen. Die Grünen erwarten, dass der Entscheid dazu beiträgt, dass die Steuerpolitik in der Schweiz endlich wieder durch Augenmass und Ausgewogenheit bestimmt wird.
