Vernehmlassungen Raumplanung

01.09.2004

Regionalpolitik-Bundesgesetz

Aus der Sicht der Grünen sind die Zielsetzungen und Massnahmen der Regionalpolitik von herausragender Bedeutung für eine nachhaltige Entwicklung der Randregionen. Die Grünen erachten es daher als unabdingbar, dass der Bund weiterhin eine Regionalpolitik zu Gunsten der Randregionen betreibt, um so die verfassungsmässen Ziele (namentlich BV Art. 103 Strukturpolitik, BV Art. 104 dezentrale Besiedlung, BV Art. 73 Nachhaltige Entwicklung und BV Art. 50 Berücksichtigung der Berggebiete) zu erreichen. Ohne Regionalpolitik hätte sich die Schere zwischen den stärksten und den schwächsten Regionen zweifelsohne noch
weiter geöffnet.

Die bisherige Regionalpolitik hatte sicherlich Mängel. Zahlreiche Projekte im Bereich der Infrastruktureinrichtungen wurden mit Bundesunterstützung realisiert. Leider allzu oft zu Lasten von Umwelt und Raumplanung. Entstehende Verkehrsprobleme blieben häufig ungelöst. Die Grüne Partei unterstützt es daher, dass die Regionalpolitik überarbeitet werden soll.

Inhaltlich lehnen wir den vorliegenden Entwurf allerdings ab. Er basiert auf einem einseitigen ökonomischen Denkansatz. Ökonomisches Wachstum steht im Zentrum der Vorlage. Ohne einen Rahmen für eine nachhaltige Entwicklung der Randregionen zu geben. Ohne Rücksicht auf die Natur und die Menschen, die in diesen Gebieten leben, besteht die Gefahr, dass durch die Regionalpolitik gerade das Kapital der Regionen zersört wird: Natur und Kultur.

Im Rahmen der Erarbeitung der NRP wurden einige schwerwiegende Fehler gemacht. So wurde z.B. keine Evaluation des Investitionshilfegesetzes durchgeführt, obschon es sich hier um den Kern der bisherigen Regionalpolitik handelt. Diese Evaluation wird nun erst nachträglich während der Vernehmlassung durchgeführt. Es bleibt zu hoffen, dass nebst den getätigten Investitionen auch deren Effekte auf Landschaft, Raumplanung und Verkehr evaluiert werden.


Allgemeine Beurteilung

Vier Punkte erscheinen uns besonders wichtig.

1. Die Abkehr von der einzelbetrieblichen Förderung und die flächendeckende Arbeit mit Mehrjahresprogrammen ist richtig.
Immer wieder hat in der Vergangenheit die Förderung ökologisch fragwürdiger Infrastrukturen durch IHG-Gelder namentlich im Bereich des Wintertourismus zu Konflikten mit den Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes geführt. Gleichzeitig traten die erhofften wirtschaftlichen Impulse nicht immer ein. Die Abkehr von der einzelbetrieblichen Infrastrukturförderung ist eine Chance, solche Konflikte zu verringern. Die Arbeit in Mehrjahresprogrammen und deren Festlegung durch die Bundesversammlung erlaubt eine regelmässige und öffentliche kritische Würdigung des Erreichten und erleichtert allfällige Korrekturen.

2. Das konkrete Bekenntnis zur Nachhaltigkeit fehlt. „Das einzige Ziel der NRP besteht in der Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit, (...)“, hält schon das Begleitschreiben zu den Vernehmlassungsunterlagen fest. Doch selbstverständlich unterliegt die NRP wie jeder andere Politikbereich dem Bekenntnis zur Nachhaltigkeit gemäss Art. 73 BV. Das tut der Zielsetzung der NRP keinen Abbruch. Es ist aber unabdingbar, dass die Verpflichtung auf ökologische und soziale Rücksichten im vorgesehenen Bundesgesetz über die Regionalpolitik mehr ist als eine unverbindliche Absichtserklärung in den Grundsätzen gemäss Art.2.

3. Randregionen und Agglomerationen trennen. Die bisherigen Zielregionen der expliziten Regionalpolitik des Bundes sind die Berggebiete. Die in der Vorlage vorgeschlagene Ausweitung des Geltungsbereiches auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit in und unter den Agglomerationen ist für die Grünen nicht inakzeptabel. Angesichts der zunehmenden Herausforderungen für die Randregionen fordern die Grünen eine Verstärkung der Regionalpolitik zu Gunsten der Berggebiete und des ländlichen Raumes. Wir erwarten auch innerhalb einer flächendeckenden Regionalpolitik eine klare Fokussierung des Mitteleinsatzes auf die effektiven Problemregionen im Berggebiet und ländlichen Raum. Gleichzeitig fordern die Grünen eine eigenständige und ernsthafte Agglomerationspolitik, mit den dafür notwendigen Instrumenten und Mitteln.

4. Die „Stiftung Regionalentwicklung“ ist die Fortsetzung der alten Regionalpolitik unter neuem Namen. Sie ist überflüssig. Ganz offensichtlich dient die Stiftung weniger den Zielsetzung der neuen NRP als vielmehr dem Ersatz des aufzuhebenden IHG hinsichtlich der Infrastrukturförderung. Doppelspurigkeiten, Abgrenzungsschwierigkeiten und unökologischer Mitteleinsatz sind vorprogrammiert. Durch ihre grosse Distanz zur Politik, die weitgehenden Befugnisse der geschäftsführenden Person (alleinige Finanzkompetenz bis CHF 500'000) und die in der Praxis schwierige Abgrenzbarkeit zur sogenannten „grossräumigen Regionalpolitik“ wird die vorgesehene Stiftung zum Störelement in einer politisch breit abgestützten, kohärenten Regionalpolitik. Die Grüne Partei lehnt sie daher ab. Regionalpolitik muss durch Parlamente und Regierungen gesteuert und kontrolliert werden – diese Kompetenz sollte nicht bei fragwürdigen Stiftungen liegen.

Die Grüne Partei der Schweiz teilt die Auffassung, dass bei der Regionalpolitik Reformbedarf besteht. Diese sollte aber in klarem Bezug stehen zu andern Politikbereichen, wie Landwirtschaft. Visionäre Zukunftsszenarien für die Randregionen sind dringend notwendig. Dazu brauchet es unbedingt auch eine quantitative und qualitative Evaluation der bisherigen Mitteleinsätze mit Bezug auf deren Effekte auf Raumplanung, Landschaftsschutz und Verkehr.