Vernehmlassungen Raumplanung
Zur Aufhebung der Lex Koller
Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) / Änderung des Raumplanungsgesetzes (Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland)
Die Grüne Partei ist daran interessiert, die Siedlungstätigkeit mit den Erfordernissen des Landschaftsschutzes und der Nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen. Wie der Bundesrat in seinem Bericht ausführt, hat der Bau von Zweitwohnungen „in gewissen Gebieten (...) ein Ausmass erreicht, das Bedenken erweckt.“ (Vernehmlassungsunterlage, S. 2). Die Grüne Partei teilt diese Einschätzung.
Dennoch und wie in unserer Stellungnahme begründet, kommen wir nicht umhin, den Vorschlag des Bundesrates für die Aufhebung der Lex Koller mit flankierenden Massnahmen (Änderung des RPG) vollumfänglich abzulehnen.
Stellungnahme der Grünen Partei der Schweiz
Generelle Bemerkungen
Die Grüne Partei begrüsst grundsätzlich eine Neuregelung des Zweitwohnungsbaus, die sich nicht mehr an der Nationalität der Bau- oder Kaufinteressierten, sondern an den Erfordernissen einer nachhaltigen Raum- und Siedlungsentwicklung orientiert. In diesem Sinn könnte die Grüne Partei einer Aufhebung der Lex Koller grundsätzlich zustimmen. Sie teilt allerdings die Beurteilung des Bundesrats und des zuständigen Bundesamtes für Raumentwicklung, wonach die Aufhebung der Lex Koller zu einer – in einigen Regionen durchaus markanten – Zunahme der Nachfrage nach Zweitwohnungen führen kann. In manchen Regionen würde eine solche Zunahme die schon heute grossen negativen Auswirkungen eigentlicher „Geistersiedlungen“ dramatisch verstärken (Oberengadin, Mittelwallis, ev. Tessin). Die Entstehung neuer Problemzonen aufgrund besonderer fiskalischer oder raumplanerischer Anreize ist zudem nicht auszuschliessen. Solche Entwicklungen stünden in einem klaren Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Gebot des haushälterischen Umgangs mit dem Boden (Art. 75 BV) – denn welcher Umgang mit dem Boden könnte verschwenderischer sein als die Erstellung von Wohnhäusern, die dann nur wenige Wochen im Jahr bewohnt werden?
Conditio sine qua non einer Aufhebung der Lex Koller ist deshalb für die Grüne Partei eine flankierende Regelung, die quantitativ und räumlich klare Bedingungen und vor allem Grenzen für den Bau weiterer Zweitwohnungen in der Schweiz setzt.
Im folgenden wird deshalb zu prüfen sein, ob die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) dieser Anforderung genügen.
Zur vorgeschlagenen Regelung gemäss Vernehmlassungsunterlage
Die vorgeschlagene Regelung überbindet die Verantwortung für die Entwicklung des Zweitwohnungsbestandes vollständig den Kantonen, die mit dem Instrument des kantonalen Richtplanes die Entwicklung zu steuern hätten. Auf quantitative Vorgaben wird vollständig verzichtet, diese fliessen allenfalls später in eine (juristisch unverbindliche) Vollzugshilfe ein. Aus der Sicht von der Grünen Partei ist die vorgeschlagene Neuregelung aus den folgenden Gründen ungeeignet, um die sich abzeichnenden negativen Auswirkungen der Aufhebung der Lex Koller zu verhüten:
- Die kantonalen Richtpläne sind von unterschiedlicher Qualität und von unterschiedlichen „Planungsphilosophien“ geleitet. Eine gesamtschweizerisch einheitliche Praxis im konkreten Fall ist nicht gewährleistet. Dieser Effekt wird noch verstärkt durch die starke Stellung, die den Kommunen im politischen Prozess der Richtplanung normalerweise zukommt. Der im Erläuternden Bericht (S. 6) vorgebrachte Hinweis, der Bund habe aufgrund seiner Genehmigungshoheit (Art. 9 Abs. 1 RPV) genügend Einfluss auf die kantonalen Richtpläne, kann uns nicht beruhigen. Immerhin entspricht die Raumentwicklung auch heute, 25 Jahre nach Einführung des Instrumentes Richtplan, nicht den verfassungsmässigen Vorgaben im Bereich Nachhaltigkeit. Das stellt – zum Beispiel – der Raumentwicklungsbericht 2005 des ARE fest.
- Zum Thema der Standortkonkurrenz unter den Kantonen schweigt sich der Erläuternde Bericht aus. Die Schweiz konnte soeben am Beispiel der gescheiterten Amgen-Ansiedlung hautnah erleben, dass in wichtigen Fragen eine überkantonale Koordination im Interesse des Landes unabdingbar ist. Die Zweitwohnungsfrage ist eine solche wichtige Frage. Immerhin geht es im Landesdurchschnitt um über 10 Prozent des Wohnungsbestandes, in Tourismuskantonen um über 30 Prozent. Die beträchtlichen wirtschaftlichen Effekte des Zweitwohnungsbaus werden ohne übergeordnete, verbindliche „Spielregeln“ unweigerlich dazu führen, dass in Konkurrenz stehende (Tourismus-) Kantone sich mit einer „liberalen“ Bewilligungspraxis zu unterbieten suchen.
- Die heute zumindest im Rahmen der Lex Koller bestehende Kontingentierung wird nicht – mutatis muntandis – auf den gesamten Zweitwohnungsmarkt ausgedehnt, sondern vollständig abgeschafft.
Taugliche Alternativen zur vorgeschlagenen Regelung liegen vor
Die Frage der Zweitwohnungen bietet die Chance, in einem beschränkten, überschaubaren Sachbereich neue Instrumente für eine wirkungsvolle Steuerung der Raumentwicklung einzuführen. Diese Chance sollte angesichts des deplorablen Zustandes, in dem sich die Raumplanung in der Schweiz befindet, unbedingt genutzt werden. So könnte die auch aus der Sicht der Grünen Partei grundsätzlich anzustrebende Aufhebung der Lex Koller mit kluger Innovation im Bereich Raumplanung verknüpft werden. Die folgenden Eckpunkte müssten aus der Sicht der Grünen Partei in einer vollständig überarbeiteten Vorlage gesetzt werden:
- Es findet eine Kontingentierung des Zweitwohnungsbaus auf nationaler Ebene statt. Angesichts der Tatsache, dass es sich bei den (in aller Regel) wenig genutzten Zweitwohnungen um eine in verschiedener Hinsicht ganz besonders belastende Form der Raumnutzung handelt, scheint uns eine Bundeskompentenz in diesem Bereich nicht nur notwendig, sondern auch vereinbar mit den Grundsätzen von Art. 75 BV. Da heute schon für einen Teilmarkt eine Kontingentierung besteht, ergeben sich aus diesem Ansatz auch keine besonderen technischen oder administrativen Probleme. Der Bund teilt jedem Kanton analog zum heutigen Verfahren ein jährliches Kontingent an möglichen neuen Zweitwohnungen zu.
- Die Kontingentierung wird ergänzt durch ein System der Handelbarkeit von Bewilligungen zwischen den Kantonen.
- Die Kantone ihrerseits garantieren die Berücksichtigung regionaler Interessen und Besonderheiten im Richtplan. Sie stellen insbesondere sicher, dass in Regionen mit einem Zweitwohnungsanteil von über 50 Prozent keine Zweitwohnungen mehr erstellt werden können. Auch innerhalb der Kantone ist ein System der Handelbarkeit von Bewilligungen zwischen Kommunen denkbar.
- Die Kantone führen ein Anreizsystem ein, das die Vermietung von Zweitwohnungen begünstigt.

