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GVO-Moratorium muss verlängert werden
Im Rahmen der Vernehmlassung zur Verlängerung des Anbau-Moratoriums gentechnisch veränderter Pflanzen fordern die Grünen Schweiz eine Verlängerung um fünf Jahre bis November 2015. Die Verbände sollen ihr Beschwerderecht auch bei Freisetzungsversuchen ausüben können. Zudem müssen Bauern- und KonsumentInnenorganisationen in den Kreis der beschwerdeberechtigten Organisationen aufgenommen werden.
Das bestehende Gentech-Moratorium war vom Bundesrat aufgrund einer Berner Standesinitiative, angeregt durch die grüne Grossrätin Kathy Hänni, beschlossen worden. Dieser Verzicht auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen erweist sich für die schweizerische Landwirtschaft als positiv. Die grosse Mehrheit der KonsumentInnen wünscht Lebensmittel aus gentechfreier Landwirtschaft und fühlt sich durch das Moratorium bestätigt und sicher. Der Absatz schweizerischer Agrarprodukte wird durch eine naturnahe, gentechfreie Produktion spürbar erleichtert. Die ProduzentInnen, die Verarbeitungsindustrie und der Handel ersparen sich Bürokratie, Kosten und Konflikte. Das Gentech-Moratorium ist im In- und Ausland eine Erfolgsstory und sollte daher weitergeführt werden.
Ein weiterer Grund für die Verlängerung des Moratoriums ergibt sich aus dem Nationalen Forschungsprogramm 59 über "Nutzen und Risiken von gentechnisch veränderten Pflanzen". Die Projekte werden erst 2011 zu Ende geführt. Für die Diskussion der Resultate und die politische Umsetzung wird weitere Zeit benötigt. Die Verlängerung des Anbau-Moratoriums schafft dafür den notwendigen Zeitrahmen.
Verbände sollen Beschwerderecht bekommen
Freisetzungsversuche bedürfen einer Bewilligung des Bundes und sind einem Einspracheverfahren unterstellt. Im Rahmen des NFP 59 hat das Bewilligungsverfahren für Freisetzungsversuche gezeigt, dass Verbände namentlich aus dem Umwelt-, Naturschutz- und Landwirtschaftsbereich über hohe Kompetenzen verfügen, um Freisetzungsversuche zu prüfen und zu beurteilen. Ein Verbandsbeschwerderecht bei Freisetzungsversuchen würde die Qualität des Bewilligungsverfahren verbessern.
Die Entscheide der Behörden im Rahmen des Gentechnikgesetzes betreffen neben der Umwelt auch die Land- und Waldwirtschaft sowie die Interessen der KonsumentInnen. Aus diesem Grund soll der Kreis der beschwerdeberechtigten Organisationen durch Bauern- und KonsumentInnenorganisationen erweitert werden.
