Vernehmlassungen Energieeffizienz
Teilzweckbindung der Gebäudeabgaben
1. Grundsätzliche Bemerkungen
Das im Jahr 1999 beschlossene CO2-Gesetz macht klare Zielvorgaben für die Reduktion von Treib- und Brennstoffen. Publikationen des Bundes ist zu entnehmen, dass diese Ziele bis 2010 weder im Bereich Brennstoffe (minus 15 Prozent), noch im Bereich Treibstoffe (minus 8 Prozent) erreicht werden. Massnahmen zur Senkung des Brenn- und Treibstoffverbrauchs sind deshalb in jedem Fall dringend notwendig. Die Grüne Partei begrüsst es daher ausserordentlich, dass die UREK mit ihrer parlamentarischen Initiative die Massnahmen zur CO2-Reduktion im Gebäudebereich verstärken möchte.
Wir Grüne haben uns bisher stets für eine reine Lenkungsabgabe eingesetzt. Diese entfaltet ihre Wirkung nur, wenn sie vollumfänglich an die Bevölkerung (via Krankenkassenprämie) und die Unternehmen (via AHV) rückerstattet wird. Dieses Prinzip ist einfach und sozial. Die CO2-Abgabe ist nach diesem Modell zudem keine Steuer. Dieses Argument war bisher besonders wichtig, um eine politische Mehrheit für die Abgabe zu finden.
2. Gebäudeförderprogramm
Da die im CO2-Gesetz festgelegten Spielräume für die Höhe der Lenkungsabgabe trotz ausgewiesenem Handlungsbedarf nicht ausgenutzt werden, ist es unumgänglich, zusätzliche Massnahmen zu ergreifen. Der energetischen Sanierung von Gebäuden kommt dabei auch aus Grüner Sicht eine Schlüsselrolle zu.
Mit dem vorgeschlagenen Gebäudeförderprogramm ergänzt und verstärkt der Vorschlag der UREK sinnvoll die entsprechenden Aktionspläne des Bundes, die wir bereits früher begrüsst haben. Wir erwarten allerdings, dass entweder im Gesetz oder zumindest beim Vollzug das Schwergewicht der Förderung bei Sanierungsmassnahmen in Altbauten gelegt wird. Hier ist der Bedarf offensichtlich und der Nutzen am grössten. Bei Neubauten (Bst. A) ist aus unserer Sicht Zurückhaltung geboten. Mindestanforderungen an den Energieverbrauch im sinne von Minergie-P machen hier deutlich mehr Sinn.
3. Zur Teilzweckbindung
Wie bereits erwähnt, sind die Grünen im Grundsatz für eine reine Lenkungsabgabe. Es entspräche dem Gedanken der Lenkungsabgabe eher, wenn das in den Aktionsplänen vorgeschlagene Gebäudeprogramm über den Bundeshaushalt (zum Beispiel durch eine entsprechende Aufstockung von EnergieSchweiz) finanziert und die Ausschüttung der Lenkungsabgabe damit nicht tangiert würde. Dadurch würden die ordnungspolitischen Mittel der Lenkung und der Förderung je im korrekten politischen Rahmen abgehandelt.
Sollte der Vorschlag der UREK, maximal 200 Millionen Franken aus den Einnahmen der CO2-Abgabe auf Brennstoffe für gezielte energietechnische Massnahmen im Baubereich zu verwenden, mehrheitsfähig sein, werden sich die Grünen diesem Vorschlag nicht widersetzen. Es ist uns bewusst, dass daducht massive Verbesserungen der Schweizer CO2 bilanz erzielt werden können.
Aus Grüner Sicht darf allerdings die bereits beschlossene CO2-Abgabe resp. deren Rückverteilung von dieser Neuregelung nicht betroffen sein. Die CO2-Abgabehöhe sollte deshalb um zusätzliche 12 Franken pro Tonne erhöht werden und explizit für ein Gebäudeprogramm reserviert werden.
4. Befreiung der Vermieter von der CO2 Abgabe
Die Grüne Partei ist nicht einverstanden mit der vorgeschlagenen Änderung beim Mietrecht (OR 257a Abs. 3). Eine energie- und klimapolitische Lenkungswirkung ist mit der teilweisen Befreiung der Vermieter von der CO2-Abgabe nicht möglich. Angesichts der heute bescheidenen Beträge gibt es kaum plausible Gründe für eine solche Entlastung der Hauseigentümer. Zudem erfordern die notwendig komplizierten Bedingungen dafür (nicht überwälzte Investitionen, Einhaltung gesetzter Ziele etc.) einen unverhältnismässigen Kontrollaufwand. Diese OR-Änderung wäre weder für die Vermieter noch für die Mieterinnen und Mieter transparent. Es entstünden nur neu Unsicherheiten und Rechtsfälle.

