Vernehmlassungen Energieeffizienz
Stromversorgungsverordnung StromVV
1. Allgemeine Bemerkungen:
Die Grünen Schweiz sind im Grossen und Ganzen sehr erfreut über die fortschrittlichen Regelungen der neuen Stromversorgungsverordnung.
Alle wesentlichen Vollzugsmassnahmen laufen über die Netzgesellschaft und über die ElCom. Daher kommt diesen zwei Institutionen grösste Bedeutung zu. Es muss sichergestellt werden, dass diese mit weitgehend unabhängigen Fachleuten besetzt werden, und im Vollzug nicht schutzlos den Druckversuchen der Netzbetreiber und Energieversorger ausgesetzt werden.
Zu Ihrer Stärkung müssen auch die Entscheidungen dieser zwei Institutionen publiziert und begründet werden. Diesen Punkt kann unter Artikel 10 ergänzt werden, siehe unten.
Wir hoffen, dass mit der StromVV die strategischen Ziele zur nachhaltigen Entwicklung der Stromversorgung und Stromproduktion in der Schweiz angegangen werden können.
2. Zu den einzelnen Artikeln
Art. 3
Die Bestimmungen in Artikel 3 sind grundsätzlich richtig, nur muss gesichert werden, dass diese Richtlinien auch verbindlich umgesetzt werden, und keine Anregungen bleiben. Dem Vollzug, auch über die ElCom, kommt hier entscheidende Bedeutung zu.
Art. 5
Die Nachweispflicht, wie die Elektrizitätstarife hergeleitet werden, erhöht die Transparenz, was wir sehr begrüssen.
Art. 6
Hier werden der nationalen Netzgesellschaft griffige Vollzugsmassnahmen zugestanden, was ganz in unserem Sinne ist.
Art. 8
Auch hier gilt wie bei Artikel 8, dass der Vollzug der Richtlinien über die ElCom funktioniert.
Art. 9 und 10
Die Offenlegung aller Messdaten und Informationen ist ein weiterer Fortschritt dieser Verordnung.
Art. 10 Ergänzung
„Abs. 2: Die Swissgrid und die ElCom veröffentlichen Ihre Entscheide und Verfügungen mit Begründung jährlich, unter anderem über eine zentrale Adresse im Internet.“
Art. 16
Diese Variante erachten wir als nicht nötig.
Art. 17
Dieses wirksame Controlling-Instrument ist ein weiterer Fortschritt der StromVV.
Art. 19
Dass die Netzbetreiber alle Kosten der Netzverstärkungen von der ElCom vergütet erhalten, kann wohl nur akzeptiert werden, wenn die ElCom umgekehrt ein vollumfängliches Weisungsrecht bezüglich dieses Netzausbaus hat. Die Bewilligungspflicht muss daher rigoros umgesetzt werden.
Art. 21
Diese Bevorzugung der Produktion erneuerbarer Energie ist ein weiterer Fortschritt.
Art. 23
Die Offenlegung der erzielten Erlösen dient einer heute nicht vorhandenen Transparenz, und wird von uns sehr begrüsst.
Art. 26
Diese scharfen Vollzugsmassnahmen sind ganz im Sinne der Grünen Schweiz.
Die nichterwähnten Bestimmungen erachten wir als zweckmässig und bitten Sie, diese unverändert in die StromVV aufzunehmen. Wir bitten Sie, unsere Anliegen bei der Überarbeitung der Vorlage mit einzubeziehen und danken Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen.

