Vernehmlassungen Soziale Sicherheit
Umwandlungssatz BVG
Die Grünen Schweiz lehnen die vorgeschlagene Senkung des Umwandlungssatzes bis zum 1.1. 2011 auf 6.4 Prozent aufgrund der folgenden Überlegungen ab:
Der Umwandlungssatz bestimmt die Rentenhöhe massgeblich, weil Korrekturen des vorhandenen Alterskapitals kurzfristig für die meisten Arbeitnehmenden nicht möglich sind. Eine Senkung des Umwandlungssatzes auf 6.4 Prozent bis 2011 würde dazu führen, dass das gleiche Alterskapital innert vier Jahren zu einer 10 Prozent tieferen Rente führt. Für normale Arbeitnehmende ist ein solcher Verlust innert so kurzer Zeit nicht kompensierbar
Die Grünen bemängeln, dass die vorgeschlagene Senkung auf pessimistischen Annahmen bezüglich zukünftiger Renditen basiert. Angesichts der positiven Wirtschaftsprognosen ist nicht nachvollziehbar, warum die Renditen tiefer sein sollten als in den letzten Jahrzehnten. Es gibt deshalb im Moment keinen Grund, den geltenden Umwandlungssatz von 6,8 Prozent per 2011 auf 6,4 Prozent senken zu wollen.
Die übereilte Vorgehensweise, wie sie vorgeschlagen wird, ist nicht nur sozial unverantwortlich, sie würde auch das Vertrauen in die zweite Säule unterminieren. Nicht zuletzt würde mit dem raschen Tempo die erst vor kurzem in der ersten BVG-Revision beschlossene und bewusst langsam ausgestaltete Senkung des Umwandlungssatzes unterlaufen. Eine solche Hauruck-Politik schürt unnötig Ängste bezüglich der Altersvorsorge.
Die Grünen begrüssen die Feststellung in der Vernehmlassung, dass die Lebenserwartung mit der bereits in der 1. BVG-Revision beschlossenen Senkung des Umwandlungssatzes richtig berücksichtigt wurde. Die Grünen hoffen, dass damit die vor allem von den Lebensversicherungsgesellschaften verbreiteten demographischen Schreckensszenarien definitiv vom Tisch sind.
Die Grünen lehnen die vorgeschlagene Senkung des Umwandlungssatzes ab, weil sie unnötig und unsozial ist und das Vertrauen in die Altersvorsorge untergräbt.
