Vernehmlassungen Kultur
Zur Regulierung der Bücherpreise
1. Grundsätzlicher Standpunkt
a) Förderung durch den Bund
- Die hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz (Art. 61a BV) kann im Bereich „Buch“ durch den Bund am besten gewährleistet werden.
- Gesprochene und geschriebene Sprache ist das wichtigste Mittel der menschlichen Kommunikation. Daran ändern neue Medien nichts.
- Bücher sind unersetzliche Quellen von Wissen und kulturellen Werten.
b) Gesetzliche Festlegung
Die Buchpreisbindung fördert die Vielfalt und die Qualität des Kulturgutes Buch. Sie gewährleistet der Bevölkerung den Zugang zu Büchern zu den bestmöglichen Bedingungen und erleichtert den Autorinnen und Autoren den Zugang zu Verlagen. Eine gesetzliche Grundlage vermag die unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten in ein ausgeglichenes Verhältnis zu setzen.
2. Wichtige Eckpfeiler
a) Geltungsbereich
Die Grünen empfehlen, den Beschlüssen der Mehrheit zu folgen:
- Die Beschränkung auf Bücher in den Schweizerischen Landessprachen vereinfacht die Regulierung der Bücherpreise.
- Der Antrag der Minderheit betreffend Lehrmittel führt zu einer Verkomplizierung, mit der Mehrheit erübrigen sich definitorische Abgrenzungen.
- Die Ausnahme beim grenzüberschreitenden elektronischen Verkehr macht aus Vollzugsgründen Sinn.
b) Verhinderung missbräuchlicher Preise
Die Grünen unterstützen das Konzept mit einem Preisüberwacher. Er kann flexibel handeln, und das Konzept lässt bis zu einem gewissen Grad höhere Preise zu. In diesem Sinne wird Art. 4 in der vorgesehenen Form und Art. 8 gemäss Entscheiden der Mehrheit favorisiert. Die Anträge der Minderheit in Art. 8 versuchen, das Konzept mit dem Preisüberwacher auszuhebeln, und werden deshalb abgelehnt.
c) Ausnahmen
Keine Bemerkungen
d) Dauer
Die Frist von „mindestens 18 Monaten“ erlaubt es in der Regel, die im Zweckartikel formulierten Ziele zu erreichen. Eine Dauer von mehr als 18 Monaten muss möglich bleiben, um die Buchpreisbindung auf erfolgreichen Titeln länger aufrechterhalten zu können.
Der Antrag der Minderheit erklärt sich am ehesten damit, dass sie im Grunde gar keine Buchpreisbindung will.
e) Diskriminierungsverbot
Ein Schlüsselartikel dieses Gesetzes! Grossverteiler, Supermärkte usw. sollen nicht über ihre Marktmacht Konkurrenzvorteile im Buchhandel erhalten.
f) Sanktionensystem
Das Sanktionensystem ist für uns Grüne richtig, Kern ist auch hier der Preisüberwacher.
3. Keine weiteren Bemerkungen
