Medienmitteilungen Kultur

08.06.2007

Untaugliches Kulturförderungsgesetz

Keine direkte Kulturförderung mehr durch den Bund, ein zu schwerfälliger, bürokratischer Planungsprozess bei der Schwerpunktsetzung, keine soziale Sicherheit für die Kulturschaffenden, mehr Aufgaben, aber nicht mehr Mittel für : das sieht das Gesetz vor, mit dem der Bund die Kultur in unserem Land fördern will. Aus grüner Sicht eine untaugliche Grundlage für die schweizerische Kulturpolitik.

 

Pflege und Förderung der kulturellen Vielfalt, die Garantie der Kunstfreiheit und die Schaffung von guten Rahmenbedingungen, z.B. im Bereich der sozialen Sicherheit für die Kunstschaffenden, müssen die kulturpolitischen Grundpfeiler unserer Gesellschaft sein. Ein Kulturförderungsgesetz, das diesen Namen verdient, muss dem Rechnung tragen.

Leider erfüllt das heute vom Bundesrat zu Handen des Parlamentes vorgelegte Kulturförderungs- und Pro Helvetia-Gesetz aber diese Anforderungen in keiner Art und Weise. Die Grünen sind aus folgenden Gründen nicht einverstanden mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf:

Der Rückzug des Bundes aus der direkten Kunstförderung ist unverständlich und aus Prinzip falsch. Kantone und Gemeinden leisten im Bereich der Kulturförderung bereits sehr viel. Bei der Förderung experimenteller, neuer Kunstformen und bei der Unterstützung von Kunst und Kultur ausserhalb der Zentren braucht es aber den Bund zwingend. Das Stichwort dazu ist aktive Subsidiarität.

Die Festlegung einer vierjährigen Strategie durch den Bundesrat halten wir für einen unhaltbaren Eingriff in die Autonomie der Stiftung Pro Helvetia. Zu bedenken ist zudem, dass auf vier Jahre festgelegte Strategien dem Tempo und der Lebendigkeit der Kunstentwicklung nie gerecht werden können. Bei der Ausarbeitung von verbindlichen Programmen sollen zudem die Kulturschaffenden und ihre Organisationen miteinbezogen werden.

Wenn das BAK neu für alle Preise und Auszeichnungen zuständig sein wird, so ist dies durchaus zu begrüssen. Begrüssenswert ist auch, dass Preise für alle Sparten geschaffen werden sollen. Unverständlich ist aber, dass die Biennalen neu zu Pro Helvetia wechseln sollen, handelt es sich doch bei den Biennalen ebenfalls um eine Form der Auszeichnung von KünstlerInnen.

Es ist unverzichtbar, dass die Gremien, die die Auszeichnungen vornehmen, absolut unabhängig funktionieren können, mit kompetenten Fachleuten besetzt sind und über die entsprechenden finanziellen Ressourcen verfügen. Eine Aufstockung des Kulturbudgets, wie es die Grünen mit ihrem Kulturprozent fordern, ist unumgänglich, im Gesetz aber nicht vorgesehen! Dass die Kulturstatistik nach mehrjährigem Unterbruch wieder geführt wird, war überfällig.

Die Grünen werden diese Forderungen in die parlamentarische Debatte einbringen. Mittragen werden wir nur ein griffiges Kulturförderungsgesetz.

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