Vernehmlassungen Gesundheit
Vernehmlassung Prävention und Gesundheitsförderung
Die Grünen Schweiz begrüssen es sehr, dass der Bundesrat ein Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz ausarbeitet. In der Vernehmlassungsantwort heben die Grünen indessen hervor, dass die Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen zuwenig im Vordergrund steht. Zudem müssen mehr finanzielle Mittel vorgesehen werden.
Die Grünen begrüssen verschiedene Elemente des geplanten Gesetzes. So etwa das Ziel, gesundheitliche Ungleichheiten abzubauen und die klare Aussage, dass die Förderung von Gesundheit und Massnahmen zur Prävention von Entscheidungen in allen wichtigen Politikbereichen abhängen. Zu begrüssen sind auch die Absicht, nationale Ziele zu definieren, die bessere Koordination durch den Bund, die gesetzliche Basis für Finanzhilfen an öffentliche und private Organisationen sowie die Fördermassnahmen für die Forschung und Weiterbildung im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention.
In verschiedenen Punkten schlagen die Grünen Anpassungen des Gesetzesentwurfs vor:
- Das Gesetz setzt zu sehr bei der Verhütung von Risiken und Krankheiten an. Die Grünen schlagen vor, viel entschlossener auf die Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen (Salutogenese) zu setzen. Risiko- und Gefahrenabwehr kommen meist zu spät und sind volkswirtschaftlich im Endeffekt teurer als Ressourcenstärkung.
- Im Gesetzesentwurf wird der Einbezug interessierter Kreise bei der Erarbeitung der nationalen Ziele angesprochen. Die Grünen sind der Meinung, dass diesem zentralen Punkt des Gesetzes viel grösseres Gewicht verschafft werden muss. Als Beispiel kann Schweden dienen, das seine elf nationalen Gesundheitsziele in einem breiten Beteiligungsprozess entwickelt hat.
- Die Grünen begrüssen die Schaffung eines Instituts für Prävention und Gesundheitsförderung. Der Institutsrat ist in unseren Augen mit 9 Personen jedoch zu klein. Damit dem Rat auch Fachpersonen aus den Bereichen Sozialbereich, Bildung, Ökologie und Ökonomie sowie Vertretungen der Kantone resp. Regionen angehören können, braucht es mindestens 15 Personen.
- Die Grünen erwarten, dass im Gesetz deutlicher geregelt wird, was aus den Spezialfonds (KVG-Prämienzuschläge und Tabakpräventionsfonds) einerseits und was aus allgemeinen Bundesmitteln andererseits finanziert wird. Wir erwarten zudem, dass der Anteil der Bundesmittel sukzessive erhöht wird. Falsch finden wir, dass der KVG-Prämienzuschlag bei CHR 2.40 pro grundversicherte Person und Jahr fixiert ist. Der Beitrag soll als Prozentanteil der Grundversicherung definiert werden. Mittelfristig ist nach Meinung der Grünen der KVG-Prämienzuschlag zu ergänzen, wenn nicht zu ersetzen, da er unsozial ausgestaltet ist (Kopfprämien).
Schliesslich halten die Grünen in ihrer Vernehmlassungsantwort fest, dass das Gesundheitsverhalten nicht nur von individuellen Kompetenzen abhängt, sondern auch von den Umweltbedingungen, dem Milieu und den Lebenschancen, die sich Einzelpersonen bieten. Eine gesunde Umwelt und gesunde Arbeitsbedingungen sind in diesem Sinne zentrale gesundheitliche Faktoren.
