Vernehmlassungen
Präimplantationsdiagnostik PID
Unter PID versteht man die genetische Analyse von Embryonen in einem Labor vor deren Implantierung in die Gebärmutter einer Frau.
Um eine PID effizient durchzuführen, braucht es eine ausreichende Zahl (ca. acht) Embryonalzellen in einem sehr frühen Stadium. Diese müssen streng kontrolliert werden, damit sie vor Missbrauch geschützt sind. Andererseits erlaubt die PID, die Geburt von Kindern, welche von einer schweren Erbkrankheit und somit oftmals von grossem Leiden betroffen sind, zu verhindern und Eltern (insbesondere die Mütter) zu entlasten, für welche ein behindertes Kind nicht tragbar ist.
Die Gesetzesänderung zur PID stellt die Grünen Schweiz vor ein Dilemma, welches sich in folgenden divergierenden Positionen ausdrückt: Einerseits kann man die PID nicht grundsätzlich ablehnen, ohne Menschen, welche unter schweren Erbkrankheiten leiden, gegenüber unmenschlich zu sein. Andererseits ist das Festhalten am Verbot der PID angebracht, damit jeglicher Missbrauch verhindert werden kann und damit behinderte Personen in Zukunft nicht noch stärker diskriminiert werden, insbesondere dann, wenn ihre Anzahl abnehmen würde. Die pränatale Diagnostik wird in jedem Falle weiterhin möglich sein und kann nach einigen Wochen Schwangerschaft zu einer Abtreibung führen. Durch die Einführung der PID wird es jedoch keine Garantie dafür geben, dass die Anzahl Abtreibungen sinken wird. Schliesslich ist festzuhalten, dass Paare, die unbedingt eine PID durchführen wollen, ins Ausland reisen.
vollständige Vernehmlassungsantwort (auf Französisch)
