Vernehmlassungen
Revision des Lebensmittelgesetzes
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass es bei einer Angleichung des schweizerischen Rechts an die Richtlinien der EU nicht zu einem Abbau der Lebensmittel-Sicherheit für die Konsumenten kommt. Dort, wo die Schweiz höhere Regulierungsleitplanken als die EU kennt, dürfen diese auch bei einer Angleichung an das europäische Recht nicht nach unten nivelliert werden, sondern müssen bestehen bleiben. Darunter fallen zum Beispiel die Deklarationsvorschriften (Herkunftsland sowie Herstellungsmethoden). Im Bereich der gentechnisch veränderten Organismen muss die heute geltende Bewilligungsanforderung in den Verordnungen bleiben. Umgekehrt sollen Anforderungen aus dem EU-Recht übernommen werden, wo diese strengere Deklarationspflicht resp. qualitativere Anforderungen stellt.
Momentan kann wohl niemand verlässlich abschätzen, was die Übernahme des gesamten EU-Rechtes für die Schweiz bedeutet. Ein Überblick über das gesamte EU-Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände-Recht ist innert relativ kurzer Zeit nicht zu gewinnen. Die Übernahme der EU Rechtssystematik heisst auch, dass die Art und Weise, wie das EU-Recht übernommen werden soll und wie sich dieses Recht auswirken wird, ein gewisses Risiko mit sich bringt. Auch in Zukunft wird die Schweiz ihre Gesetzgebung in einem raschen Tempo demjenigen der EU anpassen müssen und wenig eigenen Spielraum zur Verfügung haben. Die hier diskutierte Vorlage enthält positive sowie negative Aspekte.
