Vernehmlassungen
Revision des Heilmittelgesetzes
Das Verbot geldwerter Vorteile wird grundsätzlich begrüsst. Gleichzeitig drohen aber die geplanten Offenlegungspflichten ineffektiv zu sein. Zudem sollen die Abgabekompetenzen anders geregelt werden – damit die Arbeit von nichtärztlichen Therapeutinnen und Therapeuten nicht künstlich eingeschränkt wird, zugleich aber Interessenskonflikte im Rahmen von selbständiger Abgabe vermieden wird. Ausserdem muss in Zukunft die Arbeit von Swissmedic durch gezielte Vorgaben effizienter und effektiver gestaltet werden.
Vollständige Vernehmlassungsantwort
