Vernehmlassungen Demokratie
Ausserparlamentarische Kommissionen
Die Grüne Partei der Schweiz ist mit der Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen einverstanden. Es dürfen aber nicht Kommissionen abgeschafft werden, die einen wichtigen Beitrag leisten zur Lösung wichtiger gesellschaftlicher Probleme.
Allgemeine Bemerkungen
Die Grüne Partei der Schweiz ist nur teilweise mit dem vorgeschlagenen Vorgehen einverstanden, auch wenn sie anerkennt, dass die kaum überblickbare Zahl von ausserparlamentarischen Kommission einmal systematisch überprüft werden sollte.
Den Vernehmlassungsunterlagen lässt sich entnehmen, dass weitere ausserparlamentarische Kommissionen abgeschafft werden sollen. Unklar bleibt jedoch, welche Kommissionen erhalten bleiben sollen.
Diverse ausserparlamentarische Kommissionen haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten wertvoll zu wichtigen gesellschaftlichen Diskussionen beigetragen. Wir nennen nur zwei Beispiele: die Eidg. Kommission für Frauenfragen und die Eidg. Kommission gegen Rassimus. Gemäss den neu vorgeschlagenen Aufgaben von ausserparlamentarischen Kommissionen (Art. 57b) ist zu befürchten, dass der Bundesrat diverse sinnvolle Kommissionen abschaffen würde, wenn er sie zum Schweigen bringen möchte.
Wir betrachten es deshalb als notwendig, in der Liste der Gründe für ausserparlamentarische Kommissionen einen weiteren Punkt zu ergänzen (Antrag dazu siehe unten, bei Artikel 57b, Absatz 2).
In den Erläuterungen wird davon ausgegangen, dass sich Organisationen und Interessenvertretungen zu allen Themen, die bisher in ausserparlamentarischen Kommission behandelt wurden, nun via Vernehmlassungen zu Wort melden können. Vernehmlassungen werden jedoch in aller Regel nur bei gesetzgeberischem Handeln durchgeführt. Gesellschaftliche Probleme wie die Ungleichbehandlung der Geschlechter oder die Rassendiskriminierung können aber gerade nicht nur via Gesetzgebung gelöst werden. Ausserparlamentarische Kommissionen sind deshalb sinnvolle Ergänzungen zum formalisierten Vernehmlassungsverfahren und ein Element der „partizipativen Demokratie“ (Erläuterungen S.3).
Statt nur in Richtung der Abschaffung von Kommissionen zu denken, wäre es aus unserer Sicht angebracht, neue Formen zu prüfen. So hat das Zentrum für Technologiefolgenabschätzung (TA-SWISS) interessante Erfahrungen mit Bürgerpanels gemacht. Es müssen nicht immer nur Interessenvertreter sein, welche der Bundesverwaltung Impulse zu gesellschaftlichen Fragen geben.
Schliesslich ist uns aufgefallen, dass auf der Liste der aufzuhebenden Kommissionen auch die Kommission für den Fonds Landschaft Schweiz aufgeführt ist. Wir beantragen, diese Kommission nicht aufzuheben. Es handelt sich hier um eine besondere Kommission, die den Fonds Landschaft Schweiz (FLS) verwaltet. Dieser Fonds erfüllt eine sehr wichtige Aufgabe für die Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften und wir hoffen, dass der Fonds nach der Frist, die Ende Juli 2011 abläuft, verlängert wird. Doch auch bis zu diesem Datum braucht es die Kommission zu dessen Verwaltung. Wir regen an, die Kommission nicht aufzuheben, sondern ihr einen andern Status zu geben, da es sich in der Tat nicht um eine eigentliche ausserparlamentarische Kommission handelt
Anträge zu den einzelnen Bestimmungen
Artikel 57b
Absatz 1: weglassen.
Diese Negativformulierung dient nur proklamatorischem Zweck.
Absatz 2: Ergänzung
lit. d (neu)
zur Verminderung von langfristigen gesellschaftlichen Problemen wesentlich beiträgt.
Diese Ergänzung gibt diversen bereits langjährig sinnvoll tätigen Kommissionen eine explizite Grundlage.
Artikel 57f und 57g
Wir begrüssen diese verpflichtende Offenlegung der Interessenbindungen im Sinne des Postulates von Cécile Bühlmann ausdrücklich.
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Berichterstattung: Die Kommissionen berichten im Internet in kurzer Form über ihre Arbeit. Von vielen Kommissionen ist der Öffentlichkeit nicht bekannt, wie sie ihre Aufgaben erfüllen. Eine kurze Berichterstattung im Internet sollte für mehr Transparenz sorgen.
