Vernehmlassungen Demokratie
Allg. Volksinitiative und polit. Rechte
Allgemeine Bemerkungen
Teil A
Die Grüne Partei der Schweiz ist mit dem vorgeschlagenen Bundesgesetz über die Einführung der allgemeinen Volksinitiative grösstenteils einverstanden. Wir bedauern, dass sich eine kaum übersehbare Fülle von Verfahrensabläufen ergibt. Der neue Verfassungsartikel lässt aber gar keinen grossen Spielraum bei der Gestaltung der Ausführungsgesetzgebung.
Teil B
Zustimmung - keine Bemerkungen.
Teil C
Den Vorschlag Unterlistenverbindungen abzuschaffen, lehnen wir entschieden ab. Auch kleineren politischen Gruppierungen soll es weiterhin möglich sein, sich mit anderen Parteien zu gemeinsamen Bündnissen zusammenzuschliessen.
Wenn sich viele Bürgerinnen und Bürger zur Wahl stellen, so sehen wir dies nicht primär als Problem, sondern als lebendiges Interesse an unserer Demokratie. Dem sollte nicht mit einem Verbot der Unterlistenverbindungen begegnet werden.
ls reales Problem sehen wir vielmehr die Zunahme der Majorzkantone und die Weiterexistenz der kleinen Wahlkreise, in welchen keine wirkliche Proporzwahl möglich ist. In Ergänzung zum Postulat 03.3377 Genner „Nationalratswahlen. Gerechtere Sitzverteilung“ fordern wir deshalb die Bundeskanzlei und den Bundesrat auf, konstruktive Vorschläge für ein besseres Wahlverfahren zu entwickeln, welches eine Beteiligung kleiner Parteien in kleinen Kantonen nicht zum Vorneherein aussichtslos macht. Zu denken wäre z.B. an eine nationale Zweitstimme, mit welcher überall in der Schweiz bereits im Nationalrat vertretene Parteien gewählt werden könnten. Diese Stimmen könnten zusammen mit denjenigen der Auslandschweizerinnen und –schweizer eine Art Überhangmandate wie in Deutschland ergeben, also einen um wenige Sitze vergrösserten Nationalrat.
Bemerkungen im Einzelnen
Teil A
Art. 102b (neu), Absatz 2, Bst. a
Hier wird vorgeschlagen, dass der Bundesrat zusammen mit der Botschaft zu einer Volksinitiative „ein Konzept für die Umsetzung“ unterbreiten kann. Wir begrüssen zwar die Absicht der Verfahrensbeschleunigung, lehnen diesen Vorschlag aber trotzdem ab. Wie sich bei ausformulierten Volksinitiativen oft gezeigt hat, liegen viele Probleme in der genauen Formulierung. Ein „Konzept“ erinnert an die Volksinitiativen in der Form der allgemeinen Anregung, welche in der Vergangenheit zu Interpretationsschwierigkeiten führten.
Teil C
Art. 31 Verbundene Listen
Abs. 1: nicht verändern
Abs. 1bis: Streichung
Abs. 2 und 3: nicht verändern
Das Verbot der Unterlistenverbindungen wird abgelehnt (vgl. dazu die einleitenden Bemerkungen zum Teil C).
