Vernehmlassungen Bildung
Verordnung über die eidg.Berufsmaturität (Totalrevision)
Grundsätzlich begrüssen wir die Schaffung einer neuen Verordnung, welche die eidgenössische Berufsmaturität regelt (BMV). Dies besonders auch im Hinblick auf den Grundsatz lebenslang und interdisziplinär zu lernen. Die Grünen Schweiz unterstützen es, wenn Berufsleute zu urteilungsfähigen und verantwortungsbewussten Bürger/innen ausgebildet werden, welche befähigt sind, sich für eine nachhaltige Entwicklung einzusetzen. Dabei ist wichtig, dass die Chancengleichheit gewährleistet ist, wenn die Voraussetzungen für die BM erfüllt sind.
In folgenden Bereichen schlagen wir Änderungen vor:
Artikel 3 Ziele
Antrag: 1 (…) neu: Die Berufslernenden gelangen zu jener persönlichen und beruflichen Reife, die Voraussetzung für ein Studium an einer Fachhochschule ist und sie befähigt, anspruchsvolle Aufgaben in Beruf und Gesellschaft zu erledigen und durch ihre Tätigkeit zu einer ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltigen Entwicklung beizutragen.
Begründung: Die Vermittlung entsprechender Kompetenzen wurde in den Aufgabenkatalog des neuen Berufsbildungsgesetz (nBBG Art. 15c) aufgenommen und sollte in der BM vertieft werden, um den globalen Herausforderungen der zunehmenden Energie- und Ressourcenknappheit gerecht zu werden. Dafür sind entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen.
Artikel 13: Zulassungsverfahren und Aufnahmebedingungen
Antrag: 1 (…) neu: Die Kantone sorgen für die gleichen Zulassungskriterien. Der Besuch der Berufsmaturitätsausbildung erfolgt ohne Lohnabzug.
Begründung: In der Praxis kommt es immer vor, dass ausbildende Betriebe BM-Lernwilligen diesen Ausbildungsweg verweigern. In allen Kantonen sollte deshalb durchgesetzt werden, dass erfüllte BM-Voraussetzungen auch zum Eintritt in die BM führen, um dem Anspruch der Chancengleichheit gerecht zu werden.
Die erhöhte Abwesenheit der BM-Lernenden vom Lehrbetrieb darf zu keinem Lohnabzug führen. Es handelt sich um eine analoge Formulierung zu Artikel 22 BBG, der den Besuch von Stützkursen regelt.
Ausbildung in Vollzeitschulen und Lehrwerkstätten
Die aufzuhebende BMV vom 30.11.98 regelt in den Artikeln 9 und 10 die BM für Vollzeitschulen und Lehrwerkstätten.
Antrag: Diese Regelung ist sinngemäss und auf die neuen Verhältnisse angepasst in die BMV aufzunehmen.
Begründung: Diese wertvollen und sowohl von den Lernenden als auch von den Betrieben gesuchten BM-Angebote dürfen nicht aus „formalen Gründen“ zusätzliche Schwierigkeiten erhalten.
Zur Umsetzung:
Für die Lernenden könnte die Umsetzung der VO in ihrem Lernalltag gravierende Folgen haben. Wir weisen deshalb auf folgende Punkte hin:
- Die Wahlfreiheit der Lernenden für die Schwerpunktfächer muss im voraus garantiert werden.
- Mit der Halbierung der Lektionenzahlen in den Fachbereichen „Geschichte und Staatslehre“ sowie „Wirtschaft und Recht“ wird es immer schwieriger, die Schüler/innen zu umfassend informierten und urteilsfähigen Bürger/innen zu erziehen.
- Die Allgemeinbildung könnte einen grösseren Stellenwert bekommen, in dem bspw. im ersten BM-Jahr die Grundlagenfächer und der interdisziplinäre Lernbereich für alle gleich vermittelt würden. Im zweiten BM-Jahr begänne dann die Differenzierung mit den Schwerpunktfächern. Wenn das Lektionen-Total um 100 – 120 Lektionen erhöht würde, liessen sich zudem einige organisatorischen Herausforderungen einfacher bewältigen.
