Vernehmlassungen Bildung

07.10.2008

Sportförderungs-Gesetz

Die Grünen begrüssen die Totalrevision und sind erfreut, dass das Gesetz neu „Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung“ heissen soll. Damit ist eigentlich die Verpflichtung im Titel gegeben, der Bewegungsförderung der Gesamtbevölkerung neu ein grösseres Gewicht zu geben. Der Bund hat nach Ansicht der Grünen Partei in erster Linie den Breitensport und die Bewegung im Alltag zu fördern.

Gemäss erläuterndem Bericht wird "auf Stufe Gesetz nachvollzogen, was der Bundesrat im Rahmen seines Konzepts für eine Sportpolitik im Jahr 2000 eingeleitet hat" (Seite 13). Ausserdem wird darauf hingewiesen, dass „sämtliche Massnahmen des Bundes - auch solche im Bereich des Leistungssports - letztlich darauf ausgerichtet sind, die Schweizer Bevölkerung insgesamt zu bewegen“ (Seite 22).

Dieser Anspruch wird – entgegen der Formulierung der Ziele im Artikel 1 des Gesetzentwurfes und entgegen den einleitenden Formulierungen des Berichts - in der Folge nicht eingelöst. Während das Konzept Sportpolitik nämlich erstmals die körperlich Inaktiven als eine Zielgruppe definierte und die Förderung des Anteils der bewegungsaktiven Bevölkerung als erstes Ziel der Sportpolitik des Bundesrates festschrieb, ist von diesem bevölkerungsweiten Ansatz weder im vorliegenden Gesetzesentwurf noch im erläuternden Bericht etwas zu bemerken. Das Gesetz erweckt den Anschein, den gesamten Bereich der Bewegungs- und Sportförderung abzudecken, tut dies de facto aber nur für einen eng verstanden Sportbegriff.

Die Grüne Partei beantragt deshalb, die Bewegungsförderung für alle Bevölkerungsschichten in dieser Totalrevision zu stärken und dabei der Genderfrage besondere Beachtung zu schenken.



Zu einzelnen Artikeln

Artikel 7 und folgende (Abschnitt Jugend und Sport)
Die Grüne Partei begrüsst die wichtige Neuerung bezüglich der Erweiterung des bewährten Programms Jugend+Sport über die bis jetzt erfassten 10- bis 20-Jährigen hinaus auf die 5- bis 10-jährigen Kinder. Wir regen hier an, das Alter dem HarmoS-Konkordat der Kantone anzugleichen, wo die Kinder mit dem vollendeten 4. Altersjahr den Kindergarten besuchen. Was die Finanzierung dieser wichtigen Aufgabe betrifft, scheint diese leider nicht sicher gestellt zu sein.

J+S Kids hat über den breiten Zugang zu Schulen und Vereinen und über die Nutzung der etablierten Strukturen von Jugend+Sport ein einzigartiges Potential zur Bewegungs- und Sportförderung bei Kindern ab 5 Jahren (neu vorgeschlagen ab 4 Jahren). Das Pilotprojekt J+S 5- bis 10-Jährige, das dem Schulansatz von J+S Kids entspricht, läuft bereits seit 2007. Die bis jetzt vorliegenden vorläufigen Evaluationsergebnisse zeigen eine sehr gute Akzeptanz bei allen Beteiligten, eine sehr gute Beteiligung bei den teilnehmenden Klassen und - besonders wichtig, da ja auch die weniger sportlichen Kinder erreicht werden sollen – keinerlei Hinweise auf Selektionsphänomene.

Bis 2011 wird das Programm voll angelaufen sein. Das Programm wird dann gemäss erläuterndem Bericht zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport jährliche Mehrkosten von 20.5 Millionen Franken verursachen. Im erläuternden Bericht wird die Ansicht vertreten, diese Mehrkosten seien „finanz- und gesellschaftspolitisch vertretbar“. Die Konferenz der kantonalen Sportverantwortlichen ist aber darüber informiert worden, dass nur die Hälfte der absehbaren Kosten vom Bund übernommen werden sollen und auch dies nur unter der Bedingung, dass die Kantone ihrerseits den gleichen Betrag beisteuern. Damit ist momentan die Finanzierung für diesen wichtigen Teil des Gesetzes nicht sichergestellt.

Die Grüne Partei beantragt daher, dass der Bund die Finanzierung sicher stellt und sich nicht aus der finanziellen Verantwortung zu ungunsten der Kantone stiehlt.

Artikel 12 bis 14 (Abschnitt Sport in der Schule)
In diesen Artikeln geht es um den Schulsport. In allgemeiner Form werden hier die schulische Bewegungs- und Sportförderung durch die Kantone, das Obligatorium des Schulsports, die Lehrerbildung sowie die zu begrüssende Berichterstattung erwähnt. Die heute teilweise unbefriedigende Situation in diesem Bereich wird leider nicht explizit erwähnt. Die Festlegung des Mindestumfangs und der qualitativen Grundsätze sind erst auf Verordnungsstufe geplant und daher im vorliegenden Text nicht beurteilbar. Im erläuternden Bericht sind weder die aktuellen Probleme bei der Umsetzung des Obligatoriums (besonders im Berufsfachschulsport) noch die zunehmende Sorge um die Qualität des Sportunterrichts erwähnt.

Wir beantragen, dass dem Obligatorium des Schulsports Nachachtung verliehen wird und dazu auch die Motion Bruderer, die Sanktionsmöglichkeiten vorsieht, umgesetzt wird.

Artikel 16 (Kapitel Leistungssport)
Dieser Artikel regelt neu das Engagement des Bundes im Leistungssport. Für die entsprechenden Aktivitäten des Bundes bestand bisher keine rechtliche Grundlage und der Bereich war primär den Privaten vorbehalten (Sportverbände auf der einen Seite, Institutionen wie die Swiss Olympic, Medical Centres und Bases auf der anderen Seite). Es ist nicht auszuschliessen, dass eine gesetzliche Verankerung eine weitere Zunahme der Aktivitäten des Bundes in diesem Bereich bewirken könnte. Dem Spitzensport wird im erläuternden Bericht ein hoher Stellenwert eingeräumt. Bereits der einleitende Text zählt 4 Wirkungserwartungen auf (Seite 7: „Er ist Motivator für den Breitensport, internationale Präsentationsplattform nationaler Leistungsfähigkeit, nationaler Identitätsstifter und ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor“), von denen zumindest die erste und die vierte in Fachkreisen nicht unumstritten sind. Die Begründung der Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage der Unterstützung des Spitzensports durch den Bund (Seite 29) lautet: „Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass ausnahmslos jede Nation, die sich dem internationalen Wettkampfsport stellt, eine mehr oder weniger weit reichende staatliche Unterstützung kennt.“ Diese Begründung erscheint nicht zwingend und ist kritisch zu betrachten.

Wir beantragen, dass der Förderung des Leistungssportes durch den Bund zwar eine gesetzliche Grundlage gegeben wird, diese aber nicht dazu führen darf, dessen Engagement zu erhöhen. Die Förderung des Leistungs- sowie des Spitzensportes ist in erster Linie eine Aufgabe von Privaten, auch dessen Finanzierung. Staatliche Unterstützung soll sich prioritär auf den Breitensport ausrichten.

Artikel 17 (Internationale Sportanlässe)
Die Grünen Schweiz stehen der Finanzierung von internationalen Grossanlässen sehr kritisch gegenüber. Mit diesem neuen Gesetzesartikel ist eine Ausdehnung in diesem Bereich zu befürchten.

Wir beantragen daher die Streichung, ebenso wie für den Art. 5 Absatz 3, wo es um die Bereitstellung von guten Rahmenbedingungen für die internationalen Sportverbände geht. Die privaten Sportverbände verdienen Milliarden, so sind sie auch in der Lage, Grossanlässe zu finanzieren und Steuern zu bezahlen!

Artikel 18 (Kapitel Fairer Sport)
Die Erwähnung des Credo vom Fairen Sport ist sehr zu begrüssen. Fairer Sport heisst aber auch die gleichberechtige Förderung der Geschlechter. Die heutigen Finanzen im Sport begünstigen überproportional das männliche Geschlecht. Zudem vermissen wir in Absatz 2 Massnahmen gegen den Alkoholmissbrauch, der gerade in Breitensportkreisen ein grosses Problem ist.

Die Grüne Partei beantragt in Absatz 2 den Alkoholmissbrauch zu erwähnen und einen neuen Absatz 4 einzufügen, der die Verteilung der Finanzhilfen gleichmässig auf beide Geschlechter vorschreibt.

Artikel 19 und folgende (Abschnitt Massnahmen gegen Doping)
Damit sind wir einverstanden. Es muss verstärkt gegen Doping vorgegangen werden.

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