Positionspapiere Bildung

Grüne Stellungnahme zur freien Schulwahl

Für die Grünen geht die Volksinitiative, mit der die Elternlobby Schweiz in verschiedenen Kantonen die freie Schulwahl einführen will, zu weit. Wieso, legen sie in einer Stellungnahme dar, die der Vorstand verabschiedet hat.

 

Einleitung
Die Grünen sprechen sich in ihrem Positionspapier zur Bildungspolitik für eine nachhaltige Bildung und ein ganzheitliches, vielfältiges und integratives Schulsystem aus. Sie berufen sich dabei auf vier Grundsätze:

  1. Vielfalt ist erwünscht
  2. Ganzheitlichkeit: Wissen, Fertigkeiten, Kompetenzen und Ressourcen
  3. Integration und Chancengleichheit sind zentrale Prinzipien
  4. Für die formelle Bildung ist der Staat, die Öffentlichkeit verantwortlich.

Insbesondere der 4. Grundsatz ist im Zusammenhang mit der Frage der freien Schulwahl zentral.


„Die Sorge für eine Bildung, orientiert an grundsätzlichen Werten wie Gerechtigkeit, Menschenwürde, nachhaltige Entwicklung und Chancengleichheit, ist eine der zentralen öffentlichen Aufgaben. Sie lässt sich nicht auslagern. Der Staat ist verantwortlich für verbindliche nationale Leitplanken – darunter für das garantierte Recht auf Bildung – und für grösstmögliche dezentrale Gestaltungs- und Entwicklungsfreiheiten.“

Das mittlerweile 160-jährige Schulobligatorium, das durch die öffentliche Schule garantiert wird, ist eine wichtige gesellschaftliche Errungenschaft, welche die Bildungschancen aller Kinder erhöht hat. Dies bedeutet selbstverständlich nicht, dass die öffentliche Schule sich nicht weiterentwickeln und verbessern muss. Im Gegenteil: Sie zu stärken und ihre Qualität weiter zu verbessern, ist das zentrale Anliegen der Grünen Bildungspolitik.

Die öffentliche Schule kann gewisse pädagogische Entwicklungen, welche nichtstaatliche Schulen leisten, für alle Schulen nutzbar machen. Dafür verdienen private Schulen eine limitierte öffentliche Unterstützung unter bestimmten Auflagen. Die Verantwortung für eine Bildung, die ausnahmslos allen Kindern und Jugendlichen zuteil wird, liegt jedoch weiterhin beim Staat. Er muss zentrale Grundwerte wie Chancengleichheit, Integration, Achtung der Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung sicherstellen. Die volle und bedingungslose Kostenübernahme beim Besuch von nichtstaatlichen Schulen durch den Staat – worauf die geforderte freie Schulwahl hinauslaufen würde – ist eine untaugliche Antwort.

Ganzheitliche Bildung

Privatschulen sind nichts Neues. Es gibt sie seit langem: solche, die sich als Eliteschulen verstehen und entsprechend selektionieren (ökonomisch und/oder leistungsbezogen); solche, bei welchen religiöse Kriterien ausschlaggebend sind, sowie solche, die einem pädagogischen Idealmodell verpflichtet sind und grundsätzlich bereit sind, alle Kinder aufzunehmen. Rechtlich gesehen existiert die freie Schulwahl schon heute. Dass faktisch nicht alle Familien von diesem Recht Gebrauch machen können, hat mit den unterschiedlichen Einkommensverhältnissen zu tun. Nicht alle Eltern können sich das Schulgeld für Privatschulen leisten.

Die Schule soll weit mehr als die Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen beibringen. Die Grünen nennen in ihrem Positionspapier zur Bildungspolitik als wichtige weitere Bildungsfunktionen die Befähigung zu kreativem, musischem, motorischem, zu partizipativem und sozialem Lernen. Die ganzheitliche Bildung soll einen hohen Stellenwert haben: Nicht nur der Kopf geht zur Schule, sondern der ganze Mensch. Künstlerische Aktivitäten wie Singen, Musizieren, bildnerisches Gestalten, Tanzen und Theaterspielen begeistern die Kinder, motivieren sie für die Schule und sind unverzichtbar für ihre persönliche Entwicklung. Sie verhelfen auch eher musisch und künstlerisch begabten Kindern zu Erfolgserlebnissen. Solche sind Bedingung für eine gesunde Entwicklung.

Bei einigen nichtstaatlichen Schulen hat die ganzheitliche und nachhaltige Bildung einen hohen Stellenwert. Darum ist es im öffentlichen Interesse, dass es die entsprechenden Schulmodelle gibt. Ihre Erkenntnisse und ihre Methoden sollen wie die Erkenntnisse aus den Reformprozessen in der öffentlichen Schule in die Weiterentwicklung der Schule und in die Gestaltung der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen einfliessen.

Mitfinanzierung unter Auflagen

Es ist daher aus Sicht der Öffentlichkeit auch richtig, wenn sich der Staat an nicht-gewinnorientierten Schulen mit einem angemessenen Beitrag beteiligt, wie es einige Kantone schon heute tun. Die Beiträge müssen aber limitiert bleiben, weil der Wegzug weniger SchülerInnen in private Schulen die öffentliche Schule nicht kostengünstiger machen. Für die Grünen ist die limitierte staatliche Mitfinanzierung von Privatschulen insbesondere an folgende Auflagen verknüpft:

  • Die staatlich unterstützten Schulen sind verpflichtet, Kinder ohne Rücksicht auf ihren sozialen, kulturellen und religiösen Hintergrund aufzunehmen. Dies ist auch Bedingung für die Mitfinanzierung von Schulen mit privater Trägerschaft.
  • Staatlich unterstützte Schulen sollen sich in der Ausbildung, Weiterbildung und Altersvorsorge der Lehrpersonen und anderer Mitarbeitenden an den staatlichen Standards zu orientieren.
  • Die Mitfinanzierung ist an die öffentliche Anerkennung und Bewilligung zum Schulbetrieb gebunden.


Gravierende Nachteile einer freien Schulwahl
Vollständig anders zu beurteilen ist der Vorschlag, dass der Staat die vollen Kosten der Bildung während der obligatorischen Schulzeit auch für nichtstaatliche Schulen übernimmt. Es gibt begründete Bedenken, wonach es bei einer freien Schulwahl zu unerwünschten Entwicklungen käme:


a) Wachsende Entsolidarisierung, da die staatliche Schule zur unbeliebten „Restschule“ verkommen könnte;
b) Ökologisch fragwürdige Entwicklung infolge des „Schultourismus“;
c) Schwierige bis unmögliche Planungssicherheit im Bereich Schulorganisation und Infrastruktur; im Effekt eine unnötige Verteuerung.


Zudem sprechen wissenschaftliche Untersuchungen nicht für die freie Schulwahl.
Im Folgenden wird auf die Bedenken sowie auf die wissenschaftlichen Studien näher eingegangen.

a) Entsolidarisierung
Nichtstaatliche Schulen werden – verfassungsmässig garantiert – das Recht haben, eine Aufnahme an Bedingungen zu knüpfen. Sie werden ihre Kinder gemäss ihrem Profil selektionieren. Für die öffentliche Schule bestünde die Gefahr einer Negativselektion im Sinn eines Auffangbeckens für unbeliebte „Restbestände“. Nichtstaatliche Schulen werden weiter das Recht haben, sich sponsern zu lassen oder von den Familien ihrer SchülerInnen zusätzliche Beiträge zu erheben. Das ist zwar heute schon so, aber bei einer vollen Deckung der Basiskosten pro Kind durch die öffentliche Hand würden die Spiesse ungleich lang. Die Folge wäre finanziell eine klare Benachteiligung der öffentlichen Schule. Die guten Lehrpersonen und leistungsfähigere SchülerInnen könnten abgeworben werden, weil die öffentliche Schule schwierige Situationen mit schwindenden Mitteln bewältigen müsste. Dies könnte auch bei den weiterführenden Schulen, der Berufsbildung und den Betrieben zu einer Auslese führen, so dass diejenigen, die die staatliche Schule besuchen, kaum Anschluss finden. Ein Teufelskreis mit grossem sozialem Zündstoff.

b) „Schultourismus“
Oft wird die Forderung nach freier Schulwahl mit den spezifischen Bedürfnissen eines Kindes begründet. Tatsächlich sind die Gründe für einen Schulwechsel aber komplexer; elterliche Vorstellungen bzw. Konflikte mit der Lehrperson oder der Schulbehörde begründen den Entscheid wesentlich mit. Eine fatale Entwicklung wäre es, wenn sich viele Familien für eine Schule entscheiden würden, deren Schulweg das Kind nicht selbständig bewältigen kann. Schon heute ist die Tendenz sehr bedenklich, dass Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht werden. Es entsteht völlig unnötiger Verkehr in den Siedlungen und insbesondere rund um Schulhäuser. Die kindliche Entwicklung wird eingeschränkt, denn ein selbständiger Schulweg fördert zahlreiche Kompetenzen: motorische, kognitive und soziale. Dorf- und Quartierschulen prägen zudem das soziale Leben des ganzen Dorfes/Quartiers. Privatschulen sind aber selten im Wohnquartier oder im Dorf des Kindes zu finden.
Wenn es heute – leider – vorkommt, dass Kinder in ihrer Schule unglücklich sind, dass auf ihre Eigenart zu wenig eingegangen wird oder dass das Verhältnis zwischen Kind und Lehrperson erschüttert ist, dann muss die Antwort nicht in erster Linie in der Unterstützung von Privatschulen gesucht werden, sondern in der Verbesserung der öffentlichen Schule.

Die öffentliche Schule muss mit Heterogenität umgehen können und dafür die notwendigen Ressourcen erhalten. Dazu gehört ein dynamisches Schulmodell, das mit gesellschaftspolitischen Entwicklungen Schritt halten kann. Schule ist Fach-, Team- und Beziehungsarbeit, im direkten Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen. Zudem ist die Beziehung zwischen Elternhaus und öffentlicher Schule weiter zu fördern (z.B. über Elternräte, Elterngespräche), damit der Austausch zwischen der Erziehung zu Hause und derjenigen in der öffentlichen Schule konstruktiv erfolgen kann und der optimalen Entwicklung des Kindes zugute kommt. Auch in einer nichtstaatlichen Schule kann ein Kind Schwierigkeiten haben. Überhaupt nicht kindergerecht wäre es, wenn ein Kind im Jahresrhythmus „weitergereicht“ würde, immer auf der Suche nach jener Schule, in der es nicht aneckt.

c) Mangelnde Planungssicherheit
Kapazitäten einer Schule können nicht kurzfristig verändert werden. Wenn die SchülerInnenzahl unerwartet schwankt, geht es um mehr als um die Frage, Lehrpersonen zusätzlich anzustellen oder zu entlassen. Die gesamte Infrastruktur muss angepasst werden, und das geht unmöglich zwischen Anmeldeschluss und Schulstart.
Betroffen sind sowohl nichtstaatliche wie staatliche Schulen. Wenn nichtstaatliche Schulen mit gutem Ruf und professionellem Marketing vor die Tatsache gestellt werden, dass sie viel mehr Anmeldungen als Platz haben, müssen sie eine Auslese treffen, und das würde mit Sicherheit nicht immer per Losentscheid sein. Die staatliche Schule jedoch hat diese Wahlfreiheit nicht, denn es müssen alle Kinder zur Schule gehen können. Umgekehrt würden Schwankungen zu Überkapazitäten führen, die nicht augenblicklich abgebaut oder anderweitig genutzt werden können. Aus diesem Grund sind die Bedenken gut begründet, dass eine freie Schulwahl das Gesamtsystem deutlich und unnötig verteuern würde.
Mit der Umsetzung der Initiative wären die einzelnen Schulen gezwungen, mit gezielten PR- und Marketingmassnahmen genügend SchülerInnen für ihre Schule zu werben, was zu weiteren unnötigen Kosten führen würde.

Resultate wissenschaftlicher Untersuchungen ernst nehmen

Internationale Studien zeigen, dass in Ländern mit Migration (zu welchen die Schweiz gehört) die erwünschte Durchmischung der Schulen mit der freien Schulwahl nicht erreicht wird. Im Gegenteil: Die Erfahrung anderer Länder lehrt, dass vorab bildungsnahe Eltern von der Entscheidungsfreiheit profitieren. Der Wunsch der Eltern, ihre Kinder in einem ihnen genehmen Milieu (weltanschaulich, religiös oder sozial) aufwachsen zu lassen, birgt die Gefahr, den ohnehin vorhandenen Trend zur Segmentierung der Gesellschaft zu verstärken. Bildungsferne Schichten treffen ihre Wahl eher konform mit der sozialen Gruppe oder unter geografischen Gesichtspunkten (sie bevorzugen die am nächsten gelegene Schule). Sie bleiben mehr denn je unter sich. Damit wird die Segregation noch verstärkt statt vermindert.

Studien haben ergeben, dass rund 90 Prozent der Bevölkerung die am nächsten gelegene Schule wählen. Zehn Prozent wählen zwar eine andere Schule, aber nicht nach dem speziellen Profil der Schule, sondern nach der Zusammensetzung der SchülerInnen. Nur gerade ein Prozent wählt nach dem Profil der Schule. Letzteres wird aber von den BefürworterInnen der freien Schulwahl als wichtigste Verbesserung und grösster Vorteil gepriesen.

Weiter haben die Studien gezeigt, dass die freie Schulwahl die Schulen enorm verteuert. Jede Schule wird, um die Grössen ihrer Klassen zu optimieren, immer nur so viele Kinder aufnehmen, wie sie nach den Vorgaben muss. Wenn also beispielsweise pro Lehrperson und Klasse mindestens 13 und maximal 24 SchülerInnen erlaubt sind, dann wird die Schule alles dafür tun, dass sie nur 13 Kinder aufnehmen muss. Denn dies ermöglicht der betreffenden Schule natürlich eine bessere individuelle Förderung der Kinder. Somit müssen im Endeffekt weit mehr Klassen eröffnet werden als heute, was das Schulsystem immens verteuern würde. Denn die Anzahl Klassen bzw. die Anzahl Lehrpersonen ist der wichtigste Kostenfaktor im Schulwesen.

Fazit
Nichtstaatliche Schulen leisten Beiträge zur pädagogischen Entwicklung, die für alle Schulen nutzbar gemacht werden können. Dafür verdienen sie öffentliche Unterstützung. Die Verantwortung für eine Bildung, die ausnahmslos allen Kindern und Jugendlichen zuteil wird, muss jedoch weiterhin beim Staat liegen. Er muss zentrale Grundwerte wie Chancengleichheit, Integration, Achtung der Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung sicherstellen. Die freie Schulwahl können die Grünen nicht unterstützen,

  • weil sie auf eine Entsolidarisierung mit grossem sozialem Zündstoff hinausliefe,
  • weil sie den ökologisch unsinnigen Schultourismus fördern würde,
  • weil sie wegen der Planungsunsicherheit weit höhere Kosten als bisher verursachen würde,
  • weil der Staat die Garantie für wesentliche Elemente des gesellschaftlichen Zusammenhalts aus der Hand geben würde.

Statt für die freie Schulwahl müssen die Ressourcen für eine Weiterentwicklung und Verbesserung der öffentlichen Schule, für einen guten Austausch zwischen dem Lehrkörper und den Erziehungsberechtigten sowie für die Förderung und Unterstützung der Lehrpersonen eingesetzt werden.

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