Vernehmlassungen Friedenspolitik

12.10.2007

Revision des Zivildienstgesetzes

Die Grünen Schweiz wollen, dass der Zivildienst dem Militärdienst gleichgestellt wird und die Dienstleistenden frei und ohne Schikanen zwischen Militär- und Zivildienst wählen können. Die Varianten, die in der Vernehmlassung zur Revision des Zivildienstgesetzes vorgeschlagen werden, genügem diesem Anspruch nicht.

Die Grünen Schweiz unterstützen Bestrebungen, welche den Zugang zum Zivildienst vereinfachen. Die Grünen Schweiz sind grundsätzlich der Meinung, dass der Zivildienst dem Militärdienst gleichgestellt werden soll, die Dienstpflichtigen künftig also frei zwischen Militär- und Zivildienst sollen wählen können und dabei keine Diskriminierungen in Bezug auf die Dauer der Dienstleistung in Kauf zu nehmen haben sollen.

Es ist an der Zeit, vom Bestrafungsgedanken abzukommen und die Bereitschaft der Zivildienstleistenden, sich für die Gesellschaft einzusetzen, anzuerkennen. Es ist heute nicht der Militärdienst, welcher bedroht ist, sondern der Zivildienst. Die hohen Untauglichkeitsquoten bei den Aushebungen (40 Prozent) haben für den Zivildienst existenzbedrohende Folgen, da heute nur Taugliche zum Zivildienst zugelassen werden. Die Erfahrungen der unabhängigen Militärberatungsstellen zeigen, dass nicht selten Stellungspflichtige für untauglich erklärt werden, wenn sie den Wunsch äussern, Zivildienst leisten zu wollen. Zudem zeigt sich, dass es heute einfacher ist, keinen Dienst zu leisten als zum Zivildienst zugelassen zu werden. Die Grünen Schweiz sind dezidiert der Meinung, dass die Sinnkrise der allgemeinen Wehrpflicht nicht auf dem Buckel von Zivildienst-Willigen ausgetragen werden darf.


Die drei Varianten, welche im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Revision des Zivildienstgesetzes vorgeschlagen werden, sind für die Grünen Schweiz unter dem Aspekt der Gleichbehandlung von Militär- und Zivildienst allesamt nicht befriedigend:


Variante: „Verfahrensvereinfachung“

Mehr Gewicht auf das schriftliche Gesucht zu legen mag zwar zu Einsparungen führen, bringt für den Zivildienstleistenden aber keine Verbesserung, im Gegenteil: Wird künftig nur noch das schriftliche Gesuch für einen Entscheid der Zulassungskommission beigezogen, erhöht dies die Gefahr von diskriminierenden Entscheiden. Weniger schreibgewandte Gesuchsteller werden es künftig schwieriger haben, ihren Gewissenkonflikt glaubhaft darzulegen. Die Grünen Schweiz lehnen diese Variante klar ab.


Variante: „Tatbeweis 1.8“

Bereits heute ist die Hürde für Zivildienst-Willige mit dem Faktor 1.5 viel zu hoch. Es ist an der Zeit, diese Hürden abzubauen und nicht, diese weiter zu erhöhen. Dem Faktor 1.8 kommt geradezu Strafcharakter zu. Die Grünen Schweiz sind der Meinung, dass der Zivildienst keine Strafe sein darf und lehnen deshalb die Variante „Tatbeweis 1.8“ ebenso klar ab wie die Variante „Verfahrensvereinfachung“.


Variante: „Tatbeweis 1.5“

Diese Variante scheint auf den ersten Blick diejenige zu sein, welche der Stossrichtung der Motion Studer am nächsten kommt. Allerdings ist für die Grünen Schweiz nicht einsichtig, weshalb dem Parlament das Recht eingeräumt werden soll, den Faktor via Parlamentsverordnung (nicht referendumsfähig) auf 1.8 zu erhöhen. Die Dauer des Zivildienstes ist aus Sicht der Grünen Schweiz ein zentrales Element, weshalb dieses zwingend auf Gesetzesstufe abschliessend geregelt werden soll. Die Grünen Schweiz befürchten, dass damit „die Katze im Sack“ gekauft wird und die Zivildienstdauer nach der Gesetzesrevision über einen einfachen Parlamentsentscheid auf 1.8 erhöht wird. Für die Grünen Schweiz ist aber klar, dass die Basis für eine Lösung, welche der Forderung der Motion Studer Rechnung tragen soll, nur die Variante „Tatbeweis 1.5“ sein kann. Allerdings muss diese Variante zwingend – im Sinne der obgenannten Kritik – nachgebessert werden.

Die Grünen Schweiz sind zudem der Meinung, dass auf die Änderung des Wehrpflichtersatzgesetzes verzichtet werden soll. Von einer Erhöhung des Militärpflichtersatzes ist abzusehen, sowohl in Form einer generellen Erhöhung als auch in Form einer progressiven Erhöhung.

Dem Militärpflichtersatz kommt bereits heute ein Strafcharakter zu. Selbst offensichtlich Militärdienst-Untaugliche wie Querschnittgelähmte, Blinde oder Hörbehinderte müssen heute den Militärpflichtersatz bezahlen. Diesen zu erhöhen bedeutet eine weitere Diskriminierung.

Auch in den weniger offensichtlichen Fällen ist es stossend, wenn Untaugliche künftig stärker zur Kasse gebeten werden sollen. Das VBS beteuert heute bei jeder Gelegenheit, dass die hohe Untauglichkeitsrate mit den gestiegenen Anforderungen an Militärdienstleistende und der abnehmenden physischen und psychischen Verfassung der Stellungspflichtigen zusammenhänge. Glaubt man diesen Beteuerungen, so trifft den einzelnen Stellungspflichtigen keine Schuld an seiner Untauglichkeit, weshalb es inkohärent, ja geradezu skandalös ist, wenn Untaugliche künftig mehr Militärpflichtersatz zahlen müssen.

Die Grünen Schweiz sehen sich bestätigt darin, dass dem Militärpflichtersatz in dieser Konstruktion eine strafende Funktion zukommt und dass es bei der Erhöhung des Ansatzes darum geht, die Attraktivität der Ausmusterung zu senken. Es ist aus Sicht der Grünen Schweiz falsch, den „blauen Weg“ durch die Erhöhung des Militärpflichtersatzes weniger attraktiv zu machen, sich gleichzeitig aber einer klaren Steigerung der Attraktivität des Zivildienstes zu verweigern. Das ist nicht nur inkonsequent, sondern auch ungerecht.

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