Vernehmlassungen Friedenspolitik
BWIS II
12.10.2006
Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS)(Besondere Mittel der Informationsbeschaffung)
Grundsätzliche Bemerkungen
Die Grünen lehnen die vorgesehene Gesetzesrevision BWIS II generell und auch mit Bezug auf die vorgesehenen Änderungen im Einzelnen ab. Dies geschieht aus folgenden Gründen:
Diese Gesetzesänderung ist eine Zumutung für den Rechtsstaat. Dem Staatsschutz soll unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung eine zusätzliche Vorfeldermittlungskompetenz eingeräumt werden, die mit Bezug auf Persönlichkeits- und Datenschutz als nicht mehr verfassungskonform eingestuft werden kann und rechtsstaatliche Grundsätze des Grundrechtsschutzes, der Verhältnismässigkeit oder der parlamentarischen Kontrolle über polizeiliche Tätigkeiten über Bord wirft. Ein reales öffentliches Interesse ist nicht auszumachen, die Terrorismusgefahr dient lediglich als Vorwand. Wir unterschätzen die Gefahren nicht, indessen sind terroristische Aktivitäten immer strafrechtlich relevant, mithin von Strafgesetz und Strafprozessordnung hinreichend erfasst.
Bereits mit dem heute geltenden Gesetzeswortlaut von BWIS erhielt der Staatsschutz, der Dienst für Analysen und Prävention DAP, 1998 eine nicht gerechtfertigte Vorfeldermittlungskompetenz, die mit dem Grundsatz brach, dass Ermittlungen nur dann zulässig sind, wenn ein konkreter Tatverdacht mit Bezug auf eine strafbare Handlung vorliegt.
Zwar wurde für die Fichierung erstmals eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Indessen erwiesen sich all die Beteuerungen unmittelbar nach Aufdecken des Fichenskandals, die Zeit der Fichen sei nun vorbei, als Schall und Rauch. In richtigem Lichte besehen erhielt die Tätigkeit des DAP durch BWIS erstmals eine gesetzliche Legitimation, die sich nicht als die Staatsschutztätigkeit einengend, sondern die Bespitzelung fördernd erwies. Nicht nur stieg die Zahl der DAP Mitarbeiter. Im ISIS, dem Datensystem des DAP, waren 2004 mehr als 60’000 Personen gespeichert.
Die Bedenklichkeit dieser Bespitzelung fand im skandalösen Extremismusbericht ihren Niederschlag, der vor allem eines zeigte: die Verfasser waren offensichtlich nicht in der Lage, genuin terroristische Taten und reale Bedrohungssituationen von unliebsamen politischen Aktivitäten zu unterscheiden. Fraglos waren sie auch nicht gewillt.
Als zusätzlich unhaltbar erweist sich, dass in diesem Bericht und den jährlichen Lageberichten aufgeführte Organisationen und Personen de facto kaum eine Korrekturmöglichkeit haben.
Überdies besteht keine griffige parlamentarische Kontrolle. Die der GPDel eingeräumten Kontrollmöglichkeiten, die unter absoluter Geheimhaltung stehen, sind zu eng gefasst, denn eine materielle Einzelfallkontrolle ist de facto unmöglich, müsste aber gerade vorhanden sein, um von echter Kontrolle sprechen zu können.
Die Staatsschutzaktivitäten verlangten vordringlich nach einer Bestandesaufnahme und einer Verbesserung der parlamentarischen Kontrolltätigkeit wie des Rechtsschutzes des Einzelnen. Der vorgesehene Ausbau geht in die gegenteilige Richtung und verstärkt die Funktion des DAP als Staat im Staat, was unter rechtsstaatlichen Elementargesichtspunkten in geradezu optima forma verpönt ist.
Die Grünen haben bereits die sog. Hooligangesetzgebung abgelehnt und im Parlament bekämpft. Bereits dort hielten wir fest, aufgrund der geltenden Strafgesetzgebung und Strafprozessordnungen sei eine Gefahrenabwehr gegen Gewalttätigkeiten an Sportanlässen ohne weiteres und hinreichend möglich.
Diese Argumentation gilt auch mit Bezug auf BWIS II. Für die im Vordergrund stehende Terrorismusbekämpfung bedarf es keiner gesetzlichen Grundlagen für eine Erweiterung der Vorfeldermittlungen.
Die Grünen lehnen Vorfeldermittlungen ohne Vorliegen eines konkreten Verdachts auf strafbare Handlungen strikte ab. Das Strafgesetz kennt heute mit dem Straftatbestand der "kriminellen Organisation" bereits eine weitgehende und schwammige, rechtsstaatlich bedenkliche Bestimmung, die eine weitgehende Ermittlungstätigkeit auch im Vorfelde legitimiert. Die heute geltende Telefonüberwachung gibt zusätzlich genügend Handhabe griffiger Terrorismusbekämpfung. Der Vorrang des Strafprozesses ist auch künftig beizubehalten. Denn nur er garantiert genügenden Rechtsschutz. Allfällige Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung wären in der Bundesstrafprozessordnung tatbestandlich zu erfassen.
Ein Gesetz aber, das Vorfeldermittlungen ohne konkreten Tatverdacht auf strafbare Handlungen beliebig ausbaut, die Geheimsphäre weitgehend preisgibt, das Berufsgeheimnis aushöhlt und dem einzelnen Betroffenen keinen Rechtsschutz gewährt, richterliche Kontrolle ungenügend einführt und keinerlei echte parlamentarische Kontrolle kennt, darf unseres Erachtens nicht erlassen werden. Es scheint, als werde unter dem Vorwand des Terrorismus der de facto rechtlose Status Quo vor dem Fichenskandal wieder eingeführt - diesmal gesetzlich legitimiert.
Diese Aushöhlung der Grundrechte wirft ein bedenkliches Licht auf die für diese Vorlage Verantwortlichen.
Antworten zum Fragenkatalog
Allgemein
Frage 1: Gesamteindruck
Die Grünen lehnen die Vorlage generell und auch mit Bezug auf die vorgesehenen Änderungen im Einzelnen ab. Die vorgeschlagenen Änderungen sind nicht gerechtfertigt, die massiven Eingriffe in die Grundrechte sind für die Grüne Partei inakzeptabel und bedenklich.
Frage 2: Total- oder Teilrevision
Die Grüne Partei sieht wenig Handlungsbedarf im Bereich der verdachtsunabhängigen Vorfeldermittlungen. Eine bessere Auskunftspflicht und klarere Einschränkungen der Überwachung würden sich in einer Teilrevision verwirklichen lassen.
Informationsbeschaffung
Frage 3: Überführung der Auskunfts- und Meldeverordnung ins ordentliche Recht
Die Grüne Partei lehnt die Überführung der Auskunfts- und Meldeverordnung ins ordentliche Recht ab und fordert auch die Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen auf Verordnungsebene.
Frage 4: Eingeschränkter Geltungsbereich für die besonderen Mittel der Informationsbeschaffung angemessen
Die Grüne Partei lehnt die „besonderen Mittel der Informationsbeschaffung“ aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Wo ein begründeter Verdacht auf Handlungen besteht, welche als Geltungsbereich definiert sind, stellt das Strafgesetz eine ausreichende Handhabe dar, da nach heutiger Rechtslage bereits Vorbereitungshandlungen zu terroristischen Akten unter Strafe stehen. Die verdachtsunabhängige, auf blosse Vermutung gestützte Überwachung lehnen die Grünen strikt ab.
Frage 5: Mittel der besonderen Informationsbeschaffung ausreichend
Wie in der Antwort auf Frage 4 erläutert, hält die Grüne Partei die besondere Informationsbeschaffung für grundsätzlich überflüssig.
Frage 6: Anordnungs- und Genehmigungsverfahren
Weder Gesetz noch die Erläuterungen schaffen es, das Genehmigungsverfahren präzise zu erläutern. Für die Grüne Partei ist klar, dass solche Entscheide auf juristischer Grundlage gefällt werden müssen. Negative Entscheide des Bundesverwaltungsgerichtes dürfen von Instanzen der Exekutive nicht übergangen werden.
Tätigkeitsverbot
Frage 7: Kriterien für ein Tätigkeitsverbot richtig
Die Grüne Partei lehnt Tätigkeitsverbote in der vorgeschlagenen Form ab. Für uns ist es zudem stossend, dass das Gesetz nicht definiert, welche Tätigkeiten mit der neuen Bestimmung verboten werden könnten. Das Gesetz braucht eine abschliessende Aufzählung der Tätigkeiten. Zudem ist die Formulierung der Kriterien, wann Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden können, derart schwammig, dass der Willkür Tür und Tor geöffnet wird. Ausserdem fehlt als Kriterium, dass der Vorwurf der Gefährdung der Inneren Sicherheit bewiesen werden muss, um ein Tätigkeitsverbot auszusprechen.
Übriges
Frage 8: Andere Massnahmen notwendig
Ein Ausbau polizeilicher Massnahmen „zur Erhöhung der Sicherheit“ ist aus Sicht der Grünen Partei weder notwendig noch der Sicherheit förderlich. Demgegenüber greift der Ausbau der Überwachung in unzulässiger Weise in die persönliche Freiheit der Schweizer Bevölkerung ein und gefährdet beispielsweise durch verhängte Tätigkeitsverbote die demokratische Entwicklung der Schweiz.
Massnahmen sind vielmehr im Bereich der Aussenpolitik notwendig. Die Schweiz darf sich nicht am „Krieg gegen Terror“ beteiligen – weder mit Soldaten für Militäreinsätze noch mit finanzieller Unterstützung oder Waffenlieferungen. Vielmehr sollte sie zur Überwindung globaler Spannungen beitragen und auf die Durchsetzung von internationalem Völkerrecht hinarbeiten.
