Die Rattenfänger ziehen durchs Land
Initiative und Gegenvorschlag senden falsches Signal
Fast zwei Drittel der StimbürgerInnen sind laut einer Umfrage der Sonntagszeitung bereit, den Rattenfängern der SVP zu folgen und sich für die Ausschaffungsinitiative auszusprechen. Fast die Hälfte der Befragten unterstützt den nur ein bisschen weniger fremdenfeindlichen Gegenvorschlag der bürgerlichen Parteien. Man müsse der SVP "das Wasser abgraben", war und ist auch heute noch eines der Hauptargumente der InitiantInnen des Gegenvorschlages. Indem sie jedoch diesen schlechten Gegenvorschlag ausgearbeitet haben, senden sie das Signal , es bestehe Handlungsbedarf, und es gebe ein Problem, das schärfer bekämpft werden müsse. Alle Leute, die sich jetzt darin bestätigt sehen, dass wir ein Problem mit kriminellen Ausländerinnen und Ausländern haben, das mit der heutigen Gesetzgebung nicht gelöst werden kann, werden nun an die Urne gehen. Und sie werden nicht den Gegenvorschlag wählen, sondern das Original, wie die Umfrage zeigt. Jene, die ein Sonderstrafrecht und eine Doppelbestrafung für Ausländer wollen, entscheiden sich für das fremdenfeindliche, rassistisch getunkte Original.
Dabei hat es der Zürcher Anwalt Marc Spescha am letzten Donnerstag an der Medienkonferenz des 2xNEIN-Komitees erneut bestätigt: Die behauptete Laschheit im Umgang mit straffälligen Ausländern ist haltlos. Erheblich straffällige Ausländer verlieren im Regelfall seit jeher die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, sie werden aus der Schweiz weggewiesen und auch effektiv ausgeschafft. Was soll also ein Verfassungsartikel gegen "kriminelle Ausländer", und dies erst noch, obwohl vor nicht einmal drei Jahren Gesetzesbestimmungen in Kraft gesetzt wurden, die die Wegweisung und Ausschaffung straffälliger Ausländer erlauben und diese auch effektiv umgesetzt werden??!
Auch der Gegenvorschlag verkündet diese falsche Botschaft, wonach das geltende Recht zu lasch sei und daher einer Verschärfung und Vereinheitlichung bedürfe. Die Promotoren des Gegenvorschlags haben aber für die angebliche Revisionsbedürftigkeit des vor kurzem in Kraft gesetzten Ausländergesetzes bis heute kein einziges Beispiel nennen können.
Hoffen wir, dass unsere SP-KollegInnen am 30. Oktober trotz einer intensiven Kampagne eines Teils der SP-Fraktion nicht auch noch den Rattenfängern folgen, sondern ihrem Präsidenten, der klar für das doppelte NEIN plädiert. Doppelbestrafungen und ein Sonderstrafrecht auch für Menschen, die hier geboren worden sind – das kann doch nicht die Lösung von Linken sein?
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Konsequenz eines Ja zur Ausschaffungsinitiative

