Die Diktatur der Mehrheit
Das Unannehmbare wird banalisiert
Die Initiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe ist zurückgezogen worden. Die fehlende Unterstützung der politischen Parteien hat den Versuch vereitelt, ein demokratisches Werkzeug zu missbrauchen, um Rachegelüste zu befriedigen. Wir können aufatmen, doch das Unbehagen bleibt. Die Lawine von Kommentaren in den Diskussionsforen verleitet zur Annahme, dass die Initianten mit genügend finanziellen Mitteln die Unterschriften zusammengebracht hätten. Das Volksbegehren hatte bereits die formale Prüfung der Bundeskanzlei überstanden, obwohl es klar unzulässig war: Die Verfassung lässt es nicht zu, gegen internationales Recht zu verstossen. Gerade die Todesstrafe und Folter sind darin verboten.
Seit einigen Jahren ist das Volk immer häufiger dazu aufgerufen, über Verfassungsartikel abzustimmen, welche ohne Skrupel Rechte verletzen, die wir als unantastbar erachteten: die Initiative über die lebenslange Verwahrung, die Initiative über die Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten, die Initiative gegen den Bau von Minaretten und die Ausschaffungsinitiative, die am 28. November zur Abstimmung kommen wird, sind Beispiele dafür. Diese Initiativen verstossen klar gegen die humanitären Prinzipien und die Toleranz, welche die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes einst in der Verfassung festgeschrieben hatten.
Jede Gesellschaft wird zeitweise erschüttert durch Angst vor dem Unbekannten und dem Fremden. Die PolitikerInnen kanalisieren diese Ängste und haben dabei eine grosse Verantwortung, welche die Rechte jedoch fröhlich missbraucht. Sie führt die Leute hinters Licht, indem sie sie glauben lässt, dass sie über alles abstimmen können, was sie unglücklich macht, und untergräbt dabei systematisch die Fundamente des Rechtsstaates. Der Diskurs ist immer der gleiche: Das Volk hat abgestimmt, das Volk ist souverän, sein Wille sei zu respektieren, auch wenn dieser Wille internationale Abkommen mit den Füssen tritt und diese Abkommen seinerzeit ja ebenfalls an der Urne angenommen worden waren. So verschieben sich die Wahrheiten nach und nach, das Unannehmbare wird banalisiert, die niederträchtigsten Gefühle werden salonfähig.
Aber ohne Rechtsstaat ist die direkte Demokratie, auf die wir so stolz sind, nichts anderes als die Diktatur der Mehrheit. Die gesamte Classe Politique hat die Pflicht, sich gegen Initiativen einzusetzen, welche die Verfassung verletzen und die Demokratie vergiften, unabhängig eines möglichen Resultates an der Urne. Muss der Bundesrat Unterschriftensammlungen verbieten? Müssen wir darauf warten, dass eine Mehrheit des Parlaments solche Projekte für ungültig erklärt? Diese Unsicherheit zeugt von einer gefährlichen Schwäche unserer Institutionen. Es ist Zeit, diesen Missstand zu beheben, indem ein echter Verfassungsrat eingerichtet wird, der aus unabhängigen JuristInnen besteht und berechtigt ist, Vorlagen zu verhindern, welche die Prinzipien unseres Zusammenlebens bedrohen.
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Politische Mehrheit
Chancengleichheit kann und darf weit gegen, aber Anwälte kosten Geld, auch wenn gegen eine Rechtsschutzversicherung einer Unia prozessiert werde müsste. Und dieses fehlt vielen, welche sonst vor Gericht Recht erhalten würden.
Ich hoffe, dass es in der Schweiz irgendwann einmal Tatsache ist, dass der Rechtsstaat freiwillig eingehalten wird. Dies geht dann, wenn sich die Leute ernst genommen fühlen. Diesbezüglich steht jede Partei, jede Person alleine in der Verantwortung.

