Guter Start für das neue Raumplanungsgesetz
Zersiedelung darf nicht belohnt werden
Es ist zwar schade, dass die Umweltkommission des Ständerats (UREK-S) wie der Bundesrat die Landschaftsinitiative ablehnt. Doch der indirekte Gegenvorschlag, den sie diese Woche verabschiedet hat, enthält immerhin einige wichtige Verbesserungen.
Besonders wichtig ist die schweizweite Durchsetzung der Mehrwertabgabe. Wenn ein Stück Land zu Bauland wird oder wenn es besser erschlossen wird, bekommt es mehr Wert. Für diesen Mehrwert haben aber jene, die das Land besitzen, keine Leistung erbracht. Es ist also nur recht und billig, dass wenigstens ein Teil dieses „unverdienten Gewinns“ an die Allgemeinheit zurückgegeben wird. Mit dem Geld können jene entschädigt werden, deren Land ohne eigenes Verschulden an Wert verloren hat, weil es ausgezont wurde.
Bei der heutigen Regelung zahlt die öffentliche Hand in den meisten Kantonen nur den Wertverlust. Vom Wertgewinn sehen die Steuerzahlenden keinen Rappen. Das ist nicht gerecht und schadet unserer Landschaft, weil Zersiedelung finanziell belohnt wird, und die Gemeinden und Kantone kein Interesse haben, Bauland auszuzonen.
Ich hoffe nun, dass der Ständerat diese guten Tropfen Wein des indirekten Gegenvorschlages zur Landschaftsinitiative in der Herbstsession nicht verwässern wird. Auf jeden Fall haben wir immer noch die Landschaftsinitiative im Köcher, mit welcher die Bauzonenfläche der Schweiz für 20 Jahre plafoniert wird. Denn immer noch wird jede Sekunde ein Quadratmeter Grünfläche zugebaut. Seit der Einreichung der Initiative im Juli 2007 ist so eine Fläche von etwa der Grösse der Stadt Zürich verschwunden.
