Die Grünen Schweiz erinnern zuerst einmal daran, dass die AHV ein Erfolgsprojekt ist. Die Überschüsse der AHV der letzten Jahre zeigen deutlich, dass die Angstmacherei um die Finanzierung der AHV unbegründet ist. Schon vor zwei Jahren haben die Grünen zudem vorgerechnet, dass die AHV bis ins Jahr 2025 mit einem zusätzlichen Mehrwertsteuerprozent finanzierbar ist. Allein aufgrund dieser Ausgangslage sind die Abbau- und Sparvorschläge aus dem Departement Couchepin unnötig.

Die Grünen erinnern zum zweiten daran, dass die Bevölkerung am 16. Mai 2004 die AHV-Revision deutlich abgelehnt hat. Ein wichtiger Grund für die Ablehnung der Vorlage war die Tatsache, dass die Revision kein sozial abgefedertes flexibles Rentenalter vorsah.

Zu den einzelnen Vorschlägen nehmen die Grünen wie folgt Stellung:

  • Die Erhöhung des AHV-Alters auf 65 für Frauen lehnen wir im heutigen Zeitpunkt ab. Die Frauen verdienen generell weniger als Männer, leisten den grössten Teil der unbezahlten Haus- und Erziehungsarbeit. Und es sind vor allem Frauen, die nur eine minimale Altersrente beziehen und in der Zweiten Säule gar nicht oder nur minimal versichert sind. Voraussetzung für eine allfällige Erhöhung des Rentenalters auf 65 ist die tatsächliche Gleichstellung der Frauen und die Einführung eines flexiblen Rentenalters, das es auch den kleinen und mittleren Einkommen erlaubt, ohne Renteneinbusse ab 62 in Pension zu gehen.
  • Die Einführung von Vorruhestandsleistungen für bestimmte Personenkategorien lehnen wir ab, weil so eine Abkehr vom Sozialversicherungsprinzip in der AHV eingeleitet wird. Die vorgeschlagene komplizierte Änderung für nur eine beschränkte Dauer und für lediglich 9% der Personen eines Jahrgangs ist völlig ungenügend. Statt 400 Millionen Franken wäre mindestens das Doppelte vorzusehen. Inakzeptabel ist auch, dass die ausländischen Personen, die in der Schweiz gearbeitet und AHV-Beiträge bezahlt haben, bei der Rückkehr in das Heimatland die vorgesehenen Leistungen nicht beziehen können.
  • Bei der Neuregelung der Witwenrenten positiv ist der Vorschlag, dass neu (kinderlose) Witwen mit familiären Betreuungsaufgaben in den Genuss der Witwenrente kommen sollen. Der Streichung der Rente bei kinderlosen Witwen können wir zustimmen, wenn genügend lange Übergangsfristen vorgesehen werden.
  • Inakzeptabel ist die vorgeschlagene Verlangsamung des Rentenanpassungsrhythmus durch den Einbau einer Teuerungsschwelle. Es handelt sich bei diesem Sparvorschlag um reinen Sozialabbau, der nicht konform ist mit der Bundesverfassung, die verlangt, dass die AHV den Existenzbedarf angemessen decken soll (BV Art. 112). Am Teuerungsausgleich alle zwei Jahre ist festzuhalten.